Hallo,
steuerlich können Sie bei der Finanzierung nur die Zinsen und die Afa geltend machen. Beim Leasing die Leasingrate (die auch Afa und Zins enthält) die nicht ueber so eine starre Laufzeit wie bei der Afa kalkuliert werden muss.
D.h., wenn Sie viele km pro Jahr fahren, können Sie im Leasing einen höheren Werteverzehr in die mtl. Rate kalkulieren.
Der wesentliche Vorteil ist, dass Sie bei einem operate Leasingvertrag (km Vertrag) das Verwertungsrisiko bereits bei abschluß des Vertrages festlegen. D.h. die Leasinggesellschaft definiert schon heute einen Restwert z.B. nach 3 Jahren und 90.000 km - nach 3 Jahren bei zutreffender km Leistung und schadenfreiem Auto können Sie das Auto einfach an die Leasinggesellschaft zurück geben.
Sie zahlen nichts extra - auch wenn die Gebrauchtwagenpreis (wie vor 2 Jahren) im Keller sind, aber bekommen auch nichts extra, wenn der dann aktuelle Preis höher als der kalkulierte wäre.
Bei größeren Firmen spielt auch das Argument mit, dass der Verwertungsprozess outgesourct ist. Ferner verkürzt sich die Bilanzsumme um den Wert des Anlagegutes - damit haben Sie etwas bessere Bilanzrelationen (rechnerisch höhere Eigenkapital-Quote).
Wenn Autohersteller gewisse Modelle im Markt platzieren möchten - geben Sie zum Teil Restwertgarantien die über den Markt liegen - damit bekommt man dann eine subventionierte günstigere Leasingrate.
Mit einem Leaisngevertrag können Sie bei vielen Leasinganbietern auch noch ein Servicevertrag abschließen, der die Reifen und die Werkstattkosten beinhaltet und damit die abwicklung einfacher macht, als jeden einzelnen Beleg zu verbuchen - Sie buchen eine Fixe Servicerate.
Früher gab es auch noch einen gewerbstesteuervorteil - weil keine Dauerschuldzinsen die zur Gewerbesteuerbemessung herangezogen wurden - da bin ich aber nicht auf dem aktuellen Stand.
Das sollte das wesentliche gewesen sein.
Gruss