Wann macht Leasing eines Firmenwagens Sinn?

Hallo an alle Interessierten und Wissenden,

ich bin Geschäftsführer einer GmbH und habe einen Firmenwagen. Bisher habe ich die Firmenwagen immer bar bezahlt bzw teilfinanziert. Nun möchte ich einen neuen Wagen anschaffen und frage mich, ob ein Leasing sinnvoll ist. Ich verstehe nicht ganz, wo der Vorteil für Firmen liegt. Der Wagen soll einen Wert von 50 - 60.000 Euro haben. Ich hätte genug Kapital um den Wagen bar zu kaufen oder ich könnte selbstverständlich auch finanzieren, wenn ich das Kapital erhalten möchte. Macht ein Leasing nur Sinn, wenn man plant alle drei Jahre ein neues Fahrzeug anzuschaffen? Die steuerlichen Vorteile leuchten mir auch nicht wirklich ein, da man beim Finanzkauf die Rate auch komplett geltend machen kann. Aber wieso leasen die meisten Firmen?

Hallo Marina,

Leasingraten sind Betriebsausgaben, Leasingraten kann man gestalten. Das sind die eigentlichen Vorteile des Leasings.

Die Autohersteller verkaufen ihre Autos über billige Leasingraten, die an bestimmmte Fahrleistungen geknüpft sind. Das mache ich nicht, weil ich die Probleme am Vertragsende kenne.

Das ganze Thema und die Vorteile, die sich aus der Anfrage ergeben, möchte ich hier nicht erläutern, kann das aber gerne bei persönlicher Kontaktaufnahme machen. Leasing hat viele Vorteile, wenn man es richtig anstellt.

Viele Grüße

Mikey

Hallo Marina,

Autoleasing macht Sinn, wenn das Fahrzeug nach einer Grundlaufzeit von mind. 36 Monaten gegen ein neues Fahrzeug zurückgegeben wird. Die Leasingraten sind steuerlich als Aufwand geltend zu machen. Die Abschreibung liegt generell beim Eigentümer (Leasinggeber).
Da es verschiedene Vertragsarten - z.B. KM-Verträge - gibt, bitte auch hier prüfen, was günstiger ist (Abrechnung Mehr- /Minderkilometer).
Ich würde allerdings eine Bank- od. Herstellerfinanzierung gegenrechnen, da hier ein anderes Zinsniveau zu Grunde liegen kann.

Dies sind m.E. erstmal die wichtigsten Punkte.

Gruss A.

Beim Leasing wird das Objekt beim Leasinggeber in der Bilanz aktiviert. D. h. Sie halten Ihr Anlagevermögen geringer, verändern dadurch ihre Bilanz und schmälern Ihre Gewinnversteuerung. Auf der anderen Seite können Sie die Leasingraten ebenfalls steuerlich absetzen.

Viel Erfolg

Grundsätzlich kann einen steuerlichen Vorteil nur der Steuerberater ermitteln. Hierzu sind Vergleichsrechnungen nötig, welche sowohl die Gewerbesteuer als auch die Umsatzsteuer einbeziehen.
Der Nutzen des Leasings liegt in der Regel in der vollen Absetzung der Leasingrate (als Betriebsausgabe), und dem damit verbundenen sofortigen Stererminderungseffekt. Bei einer Finanzierung beträgt die Abschrreibungszeit regelmäßig 6 Jahre. Das bedeutet, dass Sie p. A. lediglich 16,67% geltend machen können. Beim Leasing können Sie, bei Wahl einer kürzeren Laufzeit höhere Kosten in kürzerer Zeit geltend machen.
Zusätzlich kann Ihr Kapital Zinsen verdienen…

Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater…

Beste Grüße

Holger Mahlstede

Hallo marina,

der Vorteil liegt darin, daß man keine Abschreibung generiert, sondern die Leasingraten steuerlich von der Gewerbesteuer geltend machen kann.

Je nach Vertragsart muß Du nicht das Restwertrisiko für das Fahrzeug tragen. Gerade bei diesem sehr homogenen Gut, ist es z.T. Vorteilhaft, das Restwertrisiko an den Leasinggeber zu übertragen (Km-Vertrag).

a) Leasing:
Einnahmeüberschuß - Leasingraten - Gewerbesteuer - Körperschaftssteuer = Gewinn nach Steuern

b) Kreditkauf oder Barkauf:
Einnahmeüberschuß - AfA - Zinsen - Gewerbesteuer - Körperschaftssteuer = Gewinn nach Steuern

Hallo ich versuche mich mal kurz zu fassen,

  1. Leasing ist nicht unbedingt die billigere Art ein Fahrzeug zu nutzen
  2. Leasing ist Bilanzneutral
    3 Gerade in der Fahrzeugklasse sind bei Wahl des Kilomterleasings aufgrund der stark abfallenden Zeitwerte dieser Fahrzeuge von den Herstellerleasingbanken eigentllich zu Hohe Restwerte hinterlegt. Wenn also das Fahrzeug pfleglich behandelt wird spart die Firma tatsächlich oft mehrere tausend Euro.
  3. Gerade im Geschäftsleasing gibt es oftmals vom Hersteller subventionierte Leckerlies- wie z.Bspl. Kleine monatl Pauschalen für alle Reparaturen und alle Wartungen, Auch diese Raten sind voll abzugsfähig.

Aufgrund der Wechselrythmen von 3 oder 4 jahren in der Regel sind sowohl Folgekosten als auch Zuverlässigkeit und nicht zuletzt der Repräsentationsgedanke für die Firma natürlich mit einem aktuellen Modell allemal besser als mit einem " alten Schinken" von KFZ Steuer Gedanken oder Fahrverbote weil nicht aktuelle Abgasklassen - all dies gehört der Vergangenheit an.

Nachteile:
Unbedingt bei einem Leasingfahrzeug auf eine Autoversicherung mit dem so genannten GAP Risiko denken- sonst könnte ein auch unverschuldeter Unfall schnell teuer werden.

  1. Leasing macht in der Regel nur Sinn wenn ohne Sonderzahlung - bis auf wenige Ausnahmen - bitte Steuerberater fragen.

3 Man gibt Rechte bei Unfallreparaturen ab. da man im Prinzip ja nur der Mieter des Fahrzeuges ist, obliegt dem Mieter besondere Pflichten: Wartungen Reparaturen und erst Recht Unfallreparaturen werden in aller Regel nur bei den entsprechenden Vertragshändlern der Marke akzeptiert.
4. Wichtig: VOR Ende des Leasings bitte unbedingt das Fahrzeug vorab prüfen lassen. Wenn der Vertragshändler aus Ihrer Sicht unberechtigte Forderungen ankündigt, hat man noch genügend Zeit eine zweite Meinung einzuholen bzw unstrittige Mängel durch Kostenvoranschlag mehrerer Werkstätten günstig abwickeln zu lassen.

Ich hoffe das Prinzip Leasing kurz und gut erklärt zu haben- bei weiteren Fragen bitte einfach noch mal Melden.
Gruss
Volker

Hallo,

steuerlich können Sie bei der Finanzierung nur die Zinsen und die Afa geltend machen. Beim Leasing die Leasingrate (die auch Afa und Zins enthält) die nicht ueber so eine starre Laufzeit wie bei der Afa kalkuliert werden muss.

D.h., wenn Sie viele km pro Jahr fahren, können Sie im Leasing einen höheren Werteverzehr in die mtl. Rate kalkulieren.

Der wesentliche Vorteil ist, dass Sie bei einem operate Leasingvertrag (km Vertrag) das Verwertungsrisiko bereits bei abschluß des Vertrages festlegen. D.h. die Leasinggesellschaft definiert schon heute einen Restwert z.B. nach 3 Jahren und 90.000 km - nach 3 Jahren bei zutreffender km Leistung und schadenfreiem Auto können Sie das Auto einfach an die Leasinggesellschaft zurück geben.

Sie zahlen nichts extra - auch wenn die Gebrauchtwagenpreis (wie vor 2 Jahren) im Keller sind, aber bekommen auch nichts extra, wenn der dann aktuelle Preis höher als der kalkulierte wäre.

Bei größeren Firmen spielt auch das Argument mit, dass der Verwertungsprozess outgesourct ist. Ferner verkürzt sich die Bilanzsumme um den Wert des Anlagegutes - damit haben Sie etwas bessere Bilanzrelationen (rechnerisch höhere Eigenkapital-Quote).

Wenn Autohersteller gewisse Modelle im Markt platzieren möchten - geben Sie zum Teil Restwertgarantien die über den Markt liegen - damit bekommt man dann eine subventionierte günstigere Leasingrate.

Mit einem Leaisngevertrag können Sie bei vielen Leasinganbietern auch noch ein Servicevertrag abschließen, der die Reifen und die Werkstattkosten beinhaltet und damit die abwicklung einfacher macht, als jeden einzelnen Beleg zu verbuchen - Sie buchen eine Fixe Servicerate.

Früher gab es auch noch einen gewerbstesteuervorteil - weil keine Dauerschuldzinsen die zur Gewerbesteuerbemessung herangezogen wurden - da bin ich aber nicht auf dem aktuellen Stand.

Das sollte das wesentliche gewesen sein.

Gruss

Hallo,
Leasing ist bilanzneutral!! Sprich mit Deinem Stb.
Gruß

Hallo,
die Vorteile liegen im Steuerrecht und können von einem Steuerberater besser erklärt werden obwohl ein Steuerberater nach Bianzsumme bezahlt wird und Leasing nicht in Ihrer Bilanz auftaucht.

Um jedoch einiges zu nenen.
Die goldene Finanzregel lautet: investiere Eigenkapital nur in langlebige Wirtschaftsgüter. Autos verlieren einfach zu schnell ihren Wert. Leasing ist Bilanzneutral und muss nur im Anhang erwähnt werden. Leasing schont somit die Liqudität.
Im Leasing zahlt man eine Nutzungsrate (Leasingrate) und zahlt somit nur den Werteverfall. Nimmt man weitere Services ind die Rate auf (z.B. Technik-Service) so erhält man mit der Leasingrate eine feste Kalkulationsgröße für die eigene Kostenkalkulation.

MfG
Olm

Ich denke einfach, dass sich Leasing für Firmen einfach mehr rechnet, da sie nicht auf einmal einen Riesen Geldbetrag abtreten müssen… Sondern mit dem Geld weiter Jonglieren können!

Hallo,

es kommt darauf an, ob man das Fahrzeug im Fuhrpark behalten möchte oder immer alle drei Jahre etwas Neues möchte. Bei Wechsel gibt man einfach zurück und erhält den Neuen, ohne sich um Schäden etc (außer Gewalt und Unfall) zu kümmern.

Ansonsten ist das auch eine Frage für den Steuerberater, ob es für die G+V interessant ist.

Viele Grüße
Petra

Kann ich leider nichts zu sagen

Sehr geehrter Nachfrager,

Leasing ist die meist gewählte Finanzierungsform für Firmen.
Der Grund liegt darin, dass bei einer Finanzierung die Verbindlichkeiten und das Fahrzeug in der Bilanz ausgewiesen ist und somit die Eigenkapitalquote sinkt. Gerade diese ist wichtig beim Rating unter Basel 2. Außerdem können sie nicht die komplette Finanzrate sondern nur Zins und Abschreibung als Aufwand verbuchen.

Die Leasingrate hingegen ist steuerlich als Aufwand komplett zu verbuchen.

Bei einem Barkauf haben Sie ausserdem den Nachteil, dass sie das Fahrzeug nicht nach z.b. drei Jahren wieder an den Händler zurückgeben können und nur für Mehrkilometer und Schäden haften, aber kein Risiko der Wertminderung tragen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aber immer länger fahren brim Kauf, dann tragen sie nach der Garantiezeit sämtliche Reparaturkosten.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, da er Sie steuerrechtlich beraten darf.