Hallo! Ich habe imme rnoch nicht meine Steuererklärung für 2010 gemacht, aber schon die Einnahmenüberschussrechnung formlos abgegeben (Bin seit seit zwei Jahren Freiberuflerin). Bisher ist nichts gekommen. Hat dem Amt bei meinen geringen Einnahmen unter dem Freibetrag die Einnahme-Überschuss-Rechnung gelangt? Oder wann mahnen die dann? Und wenn sie mahnen, womit muss ich rechnen? Werde mich sonst bals daran machen. Aber wenn es nicht verlangt wird - wozu der Aufwand? Danke für hilfreiche Tipps.
Hallo G.Winter,
wenn ich richtig informiert bin, muss grundsätzlich die Einkommensteuererklärung zum 31.5. eines jeden Folgejahres abgegeben werden, Verlängerungen sollten beantragt werden und sind i.a. kein Problem.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt (kenne ich nicht hinreichend) verfallen dann die Ansprüche auf evtl. Steuererstattungen, irgendwann setzt das FA auch selbst eine Frist und beginnt zu drohen.
Tipp 1: Wenn Du bereits die EÜR gemacht und abgegeben hast, dann fülle doch noch das Formular aus und gib es ab - der Aufwand ist gering und Du bist im Grünen Bereich.
Tipp 2: Ruf doch mal bei FA an und frage nach dem Stand des Procederes - die beissen nicht!
Tipp 3: Wikipedia sagt:
Fristen
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist (§ 149 AO).
Für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von einem steuerlichen Berater erstellen lassen, gewähren die Finanzämter Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. […]
Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung), betrug bis 2007 gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. zwei Jahre. Seit dem Wegfall dieser Regelung zum Jahresanfang 2008 gilt die allgemeine Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO, die vier Jahre beträgt.
Und nun gilt es nur noch zu klären, ob Du zur Steuererklärung verpflichtet bist oder diese freiwillig machst (ich vermute, da Du freiberuflich beim FA gemeldet bist, kommst Du nicht drum rum).
Viel Erfolg wünscht Peter Bischoff
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Hallo! Ich habe imme rnoch nicht meine Steuererklärung für
2010 gemacht, aber schon die Einnahmenüberschussrechnung
formlos abgegeben
Tut mir leid - ich habe meine Steuererklärung immer brav gemacht, schon um es vom Tisch zu haben. Arbeite mit dem Wiso-Programm und bin damit sehr zufrieden. Und hab übrigens auch die Erfahrung gemacht, dass man beim Finanzamt anrufen und nachfragen kann - bei mir waren die immer freundlich. Aber eine sichere Antwort habe ich leider nicht. Evt. mal in den Ratgeber Freie von Götz Buchholz schauen, da gibt es ein sehr gutes Steuerkapitel - vielleicht sagt er was dazu:
www.ratgeber-freie.de
Es grüßt,
Gisela