Wann Maklergebühr,Grundsteuer etc. zahlen?

Guten Tag,
wann sind bei einem Wohnungskauf die Gebühren zu zahlen?
Auszugstermin der jetzigen Besitzer ist September, zu diesem Zeitpunkt würde auch der Kaufvertrag geregelt, Wohnung bezahlt…
Der Makler möchte jetzt die Anzahlung (zusammengesetzt aus Provision + Grunderwerbssteuer + Notargebühren).
Ist es normal das Grunderwerb + Notar schon so früh über den Makler geregelt werden?
Falls nicht - wie sieht die übliche Vorgehensweise aus?

Danke für die Antworten

Guten Tag,

Hallo,

wann sind bei einem Wohnungskauf die Gebühren zu zahlen?
Auszugstermin der jetzigen Besitzer ist September, zu diesem
Zeitpunkt würde auch der Kaufvertrag geregelt, Wohnung
bezahlt…
Der Makler möchte jetzt die Anzahlung (zusammengesetzt aus
Provision + Grunderwerbssteuer + Notargebühren).
Ist es normal das Grunderwerb + Notar schon so früh über den
Makler geregelt werden?
Falls nicht - wie sieht die übliche Vorgehensweise aus?

nach in Anspruchnahme. Wenn der Notar heute einen Vertrag aufsetzt wird die Rechnung eine Woche später im Briefkasten sein. Ähnlich ist es mit dem Makler, kommt der Vertrag zu stande ist eine Woche später seine Rechnung da. Grunderwerb dauert länger, meist 3-6 mon nach Kauf.

Danke für die Antworten

Grüße

Hallo,

entgegen meinem Vorschreiber ist es hier (NRW, sonst wohl auch) so:

Makler: stellt die Rechnung nach der Unterschrift unter dem Kaufvertrag
Grunderwerb: wird auch im Rahmen der Notaraktivitäten verlangt. Erst dann gibt das Finanzamt sein ok. Ohne Unbedenklichkeitsbescheiningung des FA, gibt es keinen Grundbucheintrag.
Notar: stellt die Rechnung wenn alles vorbei ist.

Aber normalerweise zahlt man alles getrennt.

Haelge

Hallo,

Hallo,

entgegen meinem Vorschreiber ist es hier (NRW, sonst wohl
auch) so:

Makler: stellt die Rechnung nach der Unterschrift unter dem
Kaufvertrag

richtig.

Grunderwerb: wird auch im Rahmen der Notaraktivitäten
verlangt.

Dann erhebt das FA einen Bescheid. Zwischen Unterschrift beim Notar und Erhalt des Bescheides vergehen zwischen 3-6 mon.

Erst dann gibt das Finanzamt sein ok. Ohne
Unbedenklichkeitsbescheiningung des FA, gibt es keinen
Grundbucheintrag.

Richtig.

Notar: stellt die Rechnung wenn alles vorbei ist.

Falsch. Notar stell seine Rechnung nach dem Beurkundungstermin. Zumindest ist das bei mir bis jetzt immer der Fall gewesen.

Aber normalerweise zahlt man alles getrennt.

Haelge

Grüße