Wann Mandat niederlegen ?

Hallo,

folgender Sachverhalt.
Jemand mit kaufmännischer Ausbildung macht ein Gewerbe auf( Betriebsberatung / Buchhaltung).

Der Mandant kürzt eigenständig die Rechnung und zahlt nur 2/3 der Rechnung.
Kann der Betriebsberater das Mandat sofort niederlegen ? Oder müssen Fristen eingehalten werden?
Muss der Berater noch in irgendeiner Weise für den Mandaten tätig werden, zb Buchhaltung vom Januar berichtigen ?

MfG

einfach so wäre es vertragsbruch. ein vertrag muss eingehalten werden. kündigung ist eine einsetige willenserklärung, ohne fristen ist eine kündigung nach kundgabe (mündlich mit zeugen, schriftlich per einscheriben) gültig.

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einfach so wäre es vertragsbruch. ein vertrag muss eingehalten
werden. kündigung ist eine einsetige willenserklärung, ohne
fristen ist eine kündigung nach kundgabe (mündlich mit zeugen,
schriftlich per einscheriben) gültig.

Hi,

es liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Es wurde alles mündlich Vereinbart.
Muss der Berater tätig werden oder kann der Berater einfach den näschten Auftrag vom Mandanten ablehnen ( zb Buchhaltung ablehnen zu machen )

MfG

einfach so wäre es vertragsbruch. ein vertrag muss eingehalten
werden.

Nur zur Erinnerung, Hans:

Die andere Partei HAT bereits den Vertrag gebrochen. Es kann also bestenfalls eine Frage der Angemessenheit sein, ob und wieviel nun noch geleistet werden muss.

Gruß!

Horst

Was mich an der Sache interresiert ist, MUSS der Betriebsberater auch wenn er das Mandat niedergelegt hat immer noch für zb Buchhaltung aus Januar zur Verfügung stehen, wenn der Mandant fragen hat oder Fehler vermutet?

MfG

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es liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Es wurde alles
mündlich Vereinbart.

Hi,

auch eine mündlich getroffene Vereinbarung ist ein Vertrag (lediglich die Beweismöglichkeiten wären - sofern Dinge strittig sind - andere als bei einem schriftlichen Vertrrag).

Grüße, M

Was mich an der Sache interresiert ist, MUSS der Betriebsberater auch wenn er das Mandat niedergelegt hat zb 1 Woche später immer noch für zb Buchhaltung aus Januar zur Verfügung stehen ( die er angefertigt hat), wenn der Mandant Fragen hat oder Fehler vermutet? (Wohlgemerkt der Betriebsberater fällt unter §6 Nr. 3 und 4 des StBerG)

MfG

Hi,

nicht mein Gebiet… ich empfehle eine Anfrage im Steuer-Brett.

Grüße, M