Wann müssen sich ermittelnde Polizisten ausweisen?

Hallo an alle,

ich frage mich wann ein ermittelnder Beamter (also bei Tatort DER Kommisar *gg*) sich als solcher zu Erkennen geben muss.

Ich meine die Frage ernst (und nein, ich plane keinen Krimi zu schreiben)! Im Falle z.B. der Beamte eine z.B. Kneipe besucht von der er weiss das sich der Verdächtige (den er auch befragen sollte - nicht jetzt und heute aber von mir aus morgen oder übermorgen…) dort aufhält und völlig unbeteiligt sein Bierchen bestellt und mit dem Verdächtigen auch „zufällig“ ins Gespräch kommt. Ich denke mir das wird auch offiziell unter „Privatvergnügen“ laufen - oder?

Ist sowas (was in Filmen ja immer passiert) verboten? Muss sich der ermittelnde Beamter immer sofort ausweisen, auch wenn der Kontakt mit dem Verdächtigen eher zufällig entsteht? Können die Aussagen und „Eindrücke“ aus einem solchen (ob zufällig oder nachgeholfene Bekanntschaft sei mal egal - es sei denn das hier echt unterschieden wird) Gepräch im Protokoll oder vor Gericht verwendet werden?

Danke

Grüsse
Helena

Tach Helena,

ich frage mich wann ein ermittelnder Beamter (also bei Tatort
DER Kommisar *gg*) sich als solcher zu Erkennen geben muss.

Ich denke mal, wenn er Handlungen vornimmt, die er nur in der Position als Polizist vornehmen darf und sein Status ohne Ausweis fraglich ist, d.h. vereinfacht, wenn er danach gefragt wird.

Ich meine die Frage ernst (und nein, ich plane keinen Krimi zu
schreiben)! Im Falle z.B. der Beamte eine z.B. Kneipe besucht
von der er weiss das sich der Verdächtige (den er auch
befragen sollte - nicht jetzt und heute aber von mir aus
morgen oder übermorgen…) dort aufhält und völlig unbeteiligt
sein Bierchen bestellt und mit dem Verdächtigen auch
„zufällig“ ins Gespräch kommt.

Ich glaube nicht, daß das der Normalfall polizeilicher Ermittlung ist. Aber es wäre ja wohl kaum sinnvoll, wenn ein verdeckter Ermittler sich als solcher zu erkennen geben müßte, solange er eben keine Amtshandlungen, z.B. Verhaftungen vornimmt.

Ich denke mir das wird auch
offiziell unter „Privatvergnügen“ laufen - oder?

Wenn es sich um eine verdeckte Ermittlung in der Dienstzeit hndelt nicht.

Ist sowas (was in Filmen ja immer passiert) verboten? Muss
sich der ermittelnde Beamter immer sofort ausweisen, auch wenn
der Kontakt mit dem Verdächtigen eher zufällig entsteht?

Wäre paradox, s.o.

Können die Aussagen und „Eindrücke“ aus einem solchen (ob
zufällig oder nachgeholfene Bekanntschaft sei mal egal - es
sei denn das hier echt unterschieden wird) Gepräch im
Protokoll oder vor Gericht verwendet werden?

Klar. Genauso wie die Aussage eines Verdächtigen gegenüber irgend einer anderen Person. Vor gericht ist der Polizist ja i.d.R. auch als Zeuge geladen.
Natürlich ist ein Kneipengespräch kein polizeiliches Verhör. Der Angeklagte kann leicht behaupten, er habe einfach nur phantasiert/ betrunken gefaselt … .

Danke

Bitte
L.

Hallo,

ich frage mich wann ein ermittelnder Beamter (also bei Tatort
DER Kommisar *gg*) sich als solcher zu Erkennen geben muss.

da gab es vor ein paar Monaten einen ähnliche Thread in „Recht“.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Die Antworten von Mike sind ganz aufschlußreich.

Gruss
Enno