Hallo an alle,
ich frage mich wann ein ermittelnder Beamter (also bei Tatort DER Kommisar *gg*) sich als solcher zu Erkennen geben muss.
Ich meine die Frage ernst (und nein, ich plane keinen Krimi zu schreiben)! Im Falle z.B. der Beamte eine z.B. Kneipe besucht von der er weiss das sich der Verdächtige (den er auch befragen sollte - nicht jetzt und heute aber von mir aus morgen oder übermorgen…) dort aufhält und völlig unbeteiligt sein Bierchen bestellt und mit dem Verdächtigen auch „zufällig“ ins Gespräch kommt. Ich denke mir das wird auch offiziell unter „Privatvergnügen“ laufen - oder?
Ist sowas (was in Filmen ja immer passiert) verboten? Muss sich der ermittelnde Beamter immer sofort ausweisen, auch wenn der Kontakt mit dem Verdächtigen eher zufällig entsteht? Können die Aussagen und „Eindrücke“ aus einem solchen (ob zufällig oder nachgeholfene Bekanntschaft sei mal egal - es sei denn das hier echt unterschieden wird) Gepräch im Protokoll oder vor Gericht verwendet werden?
Danke
Grüsse
Helena