Soweit ich weiß, sind alle Rechnungsstellenden (mit der Absicht auf Gewinnerzielung) mit eigenem Namen Gewerbescheinpflichtig - bis auf die Freiberufler. Jetzt wird allerdings bei uns diskutiert, ob ein Student einen Gewerbeschein haben muss, sobald er eine Rechnung stellt. Meiner Meinung nach sagt mein erster Satz eigentlich schon alles. Sollte es stimmen, so bräuchte ich einen Paragraphen o.ä. dazu. Ich kann leider nichts Schriftliches darüber finden. Ich lerne gern dazu! Danke für die Hilfe. LG
Das weiß ich nicht, sorry.
MfG katchup