Wann müsste die Versicherung Kosten beim Silberfischbefall übernehmen?

Hallo zusammen,

folgende Konstellation:

Im November 2019 sieht man ein paar Silberfische, tötet diese, ohne sich allzu große Gedanken zu machen, als wären das gelegentliche Fliegen oder so.

Im Februar 2020 fühlt man sich durch diese ziemlich belästigt und versucht etwas dagegen zu tun.

Im April 2020 schließt man eine Rechtsschutzsicherung, die auch Mietrecht inkludiert (1 Monat Wartefrist)

Im Mai ist man schon ziemlich müde vom Silberfischbefall, obwohl es scher einzuschätzen ist, ob der Befall als schwer einzustufen ist, denn man mag sich ja rein subjektiv belästigt fühlen.

Im Juni spricht der Mieter den Vermieter darauf und der Vermieter verweigert die Übernahme der Kosten, weil erstens der Befall nicht schwer zu sein scheint und zweitens der Vermieter vermutet, dass der Befall die Schuld des Mieters ist.

Daraufhin entscheidet sich der Mieter einen Anwalt einzuschalten. Muss in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung, die im April abgeschlossen wurde, die Anwaltskosten und eventuell auch Prozesskosten übernehmen?

Danke

Das kommt drauf an.

Als erstes könntest Du vielleicht in der Police nachlesen, was genau überhaupt versichert ist. Und dann (wie das vermutlich auch vereinbart ist) die Versicherung kontaktieren und in Erfahrung bringen, wie sie dazu steht, bevor irgendwelche Kosten angefallen sind, die sie dann übernehmen soll. Hinweis: Rechtsschutzversicherer entscheiden ganz gerne selber, wie sie im Schadenfall vorgehen und mit welchem Anwalt sie die Sache ggf. angehen.

Es gibt freilich auch die Möglichkeit, im Drogeriemarkt ein paar Silberfischchen-Köderdosen zu besorgen (kosten ungefähr zwei Euro pro Stück) und parallel dazu die modrigen, feuchten Ecken in der Wohnung rechtzeitig vor dem Herbst in sauberen, trockenen Zustand zu bringen, lose Tapeten wieder anzukleben und gelegentliches (2 - 4 * / Monat) Scheuern & Wischen in Küche, Bad und Klo zu einem Bestandteil des Alltags zu machen.

Aber das ist nicht Gegenstand der Frage, deswegen empfehle ich es ausdrücklich nicht.

Schöne Grüße

MM

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Findet man diese auch an den Wänden? Sind sie etwas größer und dunkler als die Silberfische, die man bisher gesehen hat? Sind die Antennen und die Schwanzanhänge auffällig lang? Falls einmal ja: es handelt sich nicht um Silberfischchen, sondern um Papierfischchen, die seit etwa 5 Jahren massiv auf dem Vormarsch sind.

Die Bekämpfung ist schwierig und langwierig, aber möglich. In die Hände spielt dem Menschen dabei, daß es drei Jahre dauert, bis die Tiere geschlechtsreif sind. Am besten versucht man es mit einem Mehrklang aus Maßnahmen: Backpulver mit Puderzucker als Köder mit Explosivwirkung, Erhöhen der Reinigungsfrequenz (Staubsaugen und -wischen, Verfugen von Fluchtmöglichkeiten, Hochheben von Gegenständen und mechanische Einwirkung auf aufgescheuchte Exemplare, doppelseitiges Klebeband entlang der Wände usw.

Daß ein Rechtsanwalt da helfen kann oder gar die Bekämpfung übernimmt, glaube ich nicht. Ggfs. kommt eine Mietminderung dabei heraus. Wenn der Vermieter einen Schädlingsbekämpfer beauftragt, kann, aber muß das nicht dauerhaft helfen.

Gruß
C.

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Wenn das Papierfische sind, würde ich sagen mach dies (mit oder ohne Vermieter):

Dichte erst einmal diverse Ritzen ab: schau hinter Fußleisten hin zum Estrich, Türzargen, Sanitäranlagen abgedichtet? Öffnungen in Wänden (die zu Hohlräumen führen), Ritze zwischen Treppenstufen usw.
Nutze Innenraum Silikon, Putz etc. und verschließe die Ritzen.

prüfe, ob die PF durch das Fenster kommen (weil sie gerne im Dachstuhl leben) - Nutze dafür bspw. Doppelseitiges Klebeband

Welcher bezifferbare Schaden sollte denn durch Silberfischchen entstehen?
Erstens „bewohnen“ sie nur bereits vorhandene Ritzen und zweitens ernähren sie sich nur Pilzen und abgefallenen Hautschuppen.
Wenn aber das mal so überhand nimmt, dass die Silberfische ein Problem werden, dann hast Du bereits ein anderes.

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Erstens handelt es sich wahrscheinlich um Papierfischchen und dann sind Schäden z.B. an Büchern durchaus möglich. Zweitens ist es ja nun nicht so, daß ein Schaden im juristischen Sinne erst dann vorliegt, wenn ein Schaden an einer Sache eingetreten ist. Das bekannteste Gegenbeispiel dürfte wohl das sein, was man landläufig als Schmerzensgeld bezeichnet - also einen Ausgleich für einen erlittenen, immateriellen Schaden.

Wie viel Belästigung genau durch Fischchen welcher Art zu tolerieren ist, ist von Gerichten zu klären - was sie auch schon taten:
https://www.promietrecht.de/Blog/Silberfische-in-der-Mietwohnung-Urteile-wegen-Mietminderung-E2997.htm