Wann müste ein Softwarehersteller haften ?

Hallo,

ich hoffe, hier das richtige Forum erwischt zu haben;

Es geht um Software (ganz allgemein, bzw. „Finanzsoftware“) und um die mitgelieferten Lizenzbedingungen;

Ich möchte ein paar „gängige“ Auszüge zitieren;

…Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden…

…Das vertragsgegenständliche Programm ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Es werden keinerlei spezifische Eigenschaften des Programms neben den ausdrücklich in der bei Vertragsschluss gültigen Version der Produktdokumentation beschriebenen Leistungsmerkmalen vereinbart…

…Probleme und Abweichungen, die aufgrund einer Bearbeitung durch den Anwendern auftreten, sind keine Mängel und unterliegen nicht der Gewährleistung…

…Probleme, die aufgrund fehlerhafter Gerätetreiber auftreten sind beim Hersteller des Geräts zu reklamieren, da die …GmbH & Co.KG nicht für Fehler von Dritten haftbar ist. Dies gilt insbesondere für Druckertreiber, Grafikkartentreiber und sonstigen Hardware- und Softwarekomponenten…

…Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Programmfunktionen…

…Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Programmfunktionen…

…Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Anwender aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von …GmbH & Co.KG. Die Ausschlüsse gelten nicht im Falle des Vorsatzes…

…Die maximale Haftung bleibt aber in jedem Fall auf das zweifache des unverbindlichen Verkaufspreis beschränkt, dies gilt für alle Haftungsfragen insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Anwenders und dritten Betroffenen…

Nun meine Fragen;

Für mich als Laie klingt das eigentlich so weit logisch. Ich selber würde und werde es auch akzeptieren. Aber mal angenommen;

1.) ist es wirklich wahr, das der Hersteller eines Programmes nicht, also in keinem Fall (Ausser Vorsatz) z.B. dafür verantwortlich gemacht werden kann, das beim installieren eines (Programm des Hersteller) Programmes der komplette PC abstürzt (mal abgesehen davon, ob sowas jemals passiert, und auch mal ganz davon abgesehen, ob das wirklich von dem Programm herrührt) ?

2.) angenommen, sowas würde irgendwann mal passieren. Wer würde dann klären (können) ob der PC wirklich genau aufgrund der Installation dieses Programmes abgestürzt ist. Wie würde man in der Praxis sowas behandeln ?

3.) Wenn dem so ist, das ein Hersteller nicht haftbar ist (aufgrund der Lizenstexte) dann bedeutet das doch eigentlich, das ein Softwarehersteller eigentlich niemals (Ausser Vorsatz) haften muss, und somit doch auch gar kein Risiko hat, oder ?

4.) Was heist denn „Vorsatz“ konkret ?

5.) Wann genau muss denn ein Softwarehersteller haften ?

6.) sind also diese zitierten Lizentextauszüge rechtlich haltbar, oder ist es so, das in Deutschland in jedem Falle jeder für alles haftbar ist ?

Beste Grüße, und ich hoffe, es war nicht zu langweilig.

Moin,

ianal, aber ich hatte beruflich schon mit dieser Problematik zu tun.

1.) ist es wirklich wahr, das der Hersteller eines Programmes
nicht, also in keinem Fall (Ausser Vorsatz) z.B. dafür
verantwortlich gemacht werden kann, das beim installieren
eines (Programm des Hersteller) Programmes der komplette PC
abstürzt (mal abgesehen davon, ob sowas jemals passiert, und
auch mal ganz davon abgesehen, ob das wirklich von dem
Programm herrührt)?

Ein simpler Absturz dürfte ja generell kein Haftungsgrund sein. Wenn der PC jedesmal abstürzt beim Versuch das Programm zu installieren, dann ist das Programm nicht lauffähig auf dieser Konfiguration und man sollte eine Rückgabe versuchen, was aber grade bei Standard-Software schwierig ist.

2.) angenommen, sowas würde irgendwann mal passieren. Wer
würde dann klären (können) ob der PC wirklich genau aufgrund
der Installation dieses Programmes abgestürzt ist. Wie würde
man in der Praxis sowas behandeln ?

Im PC-Bereich? Es gibt Software, mit der man eine solche Installation protokollieren kann und auch Querbeziehungen zu anderer Software dokumentieren kann. Teuer und aufwändig.

3.) Wenn dem so ist, das ein Hersteller nicht haftbar ist
(aufgrund der Lizenstexte) dann bedeutet das doch eigentlich,
das ein Softwarehersteller eigentlich niemals (Ausser Vorsatz)
haften muss, und somit doch auch gar kein Risiko hat, oder?

Genau deshalb macht man ja diesen ganzen Haftungsausschlüsse! Was passiert, wenn man das vergisst, war ein Anschauungsbeispiel aus meiner allerersten Projektmanagement-Schulung: Ein-Mann-Unternehmen programmiert kleine Anwendung für Mainframe - ohne Haftungsausschlüsse. Tool wird installiert -> Mainframe stürzt ab und Rechenzentrum hat zwei Tage Totalausfall. Schaden im 6-stelligen Bereich -> Klein-Unternehmer haftet voll und ist ruiniert.

4.) Was heist denn „Vorsatz“ konkret ?

Naja, wenn das Programm halt absichtlich so geschieben wurde, dass Schaden verursacht wird. Es war z.B. eine Zeitlang fast schon üblich, bei Auftragsarbeiten eine versteckte Funktion einzubauen, die nach einer gewissen Zeit das Programm lahmlegt. Wenn der Kunde in dieser Zeit bezahlt hat, ging man her und legte diese Funktion still und der Kunde merkte nichts davon. War es ein „fauler“ Kunde, der nicht zahlt, war halt irgendwann tuck. Wenn Du jetzt diese Routine so programmieren würdest, dass nicht nur das Programm nicht mehr läuft, sondern auch noch sonstiger Schaden angerichtet wird, wäre das Vorsatz.

6.) sind also diese zitierten Lizentextauszüge rechtlich
haltbar, oder ist es so, das in Deutschland in jedem Falle
jeder für alles haftbar ist ?

Nein, das wäre das Ende der Vertragsfreiheit!

Gruß
Stefan