Hallo,
ich hoffe, hier das richtige Forum erwischt zu haben;
Es geht um Software (ganz allgemein, bzw. „Finanzsoftware“) und um die mitgelieferten Lizenzbedingungen;
Ich möchte ein paar „gängige“ Auszüge zitieren;
…Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden…
…Das vertragsgegenständliche Programm ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Es werden keinerlei spezifische Eigenschaften des Programms neben den ausdrücklich in der bei Vertragsschluss gültigen Version der Produktdokumentation beschriebenen Leistungsmerkmalen vereinbart…
…Probleme und Abweichungen, die aufgrund einer Bearbeitung durch den Anwendern auftreten, sind keine Mängel und unterliegen nicht der Gewährleistung…
…Probleme, die aufgrund fehlerhafter Gerätetreiber auftreten sind beim Hersteller des Geräts zu reklamieren, da die …GmbH & Co.KG nicht für Fehler von Dritten haftbar ist. Dies gilt insbesondere für Druckertreiber, Grafikkartentreiber und sonstigen Hardware- und Softwarekomponenten…
…Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Programmfunktionen…
…Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Programmfunktionen…
…Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Anwender aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von …GmbH & Co.KG. Die Ausschlüsse gelten nicht im Falle des Vorsatzes…
…Die maximale Haftung bleibt aber in jedem Fall auf das zweifache des unverbindlichen Verkaufspreis beschränkt, dies gilt für alle Haftungsfragen insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Anwenders und dritten Betroffenen…
Nun meine Fragen;
Für mich als Laie klingt das eigentlich so weit logisch. Ich selber würde und werde es auch akzeptieren. Aber mal angenommen;
1.) ist es wirklich wahr, das der Hersteller eines Programmes nicht, also in keinem Fall (Ausser Vorsatz) z.B. dafür verantwortlich gemacht werden kann, das beim installieren eines (Programm des Hersteller) Programmes der komplette PC abstürzt (mal abgesehen davon, ob sowas jemals passiert, und auch mal ganz davon abgesehen, ob das wirklich von dem Programm herrührt) ?
2.) angenommen, sowas würde irgendwann mal passieren. Wer würde dann klären (können) ob der PC wirklich genau aufgrund der Installation dieses Programmes abgestürzt ist. Wie würde man in der Praxis sowas behandeln ?
3.) Wenn dem so ist, das ein Hersteller nicht haftbar ist (aufgrund der Lizenstexte) dann bedeutet das doch eigentlich, das ein Softwarehersteller eigentlich niemals (Ausser Vorsatz) haften muss, und somit doch auch gar kein Risiko hat, oder ?
4.) Was heist denn „Vorsatz“ konkret ?
5.) Wann genau muss denn ein Softwarehersteller haften ?
6.) sind also diese zitierten Lizentextauszüge rechtlich haltbar, oder ist es so, das in Deutschland in jedem Falle jeder für alles haftbar ist ?
Beste Grüße, und ich hoffe, es war nicht zu langweilig.