Hallo,
in welcher Frist muss ein Versicherer auf eine Kündigung, die ich als Kunde hingeschickt habe reagieren?
Wenn er das nicht tut, gilt dann die Kündigung als angenommen?
Wird das im VVG geregelt? Wenn ja, wo?
Danke für Infos.
Hallo,
in welcher Frist muss ein Versicherer auf eine Kündigung, die ich als Kunde hingeschickt habe reagieren?
Wenn er das nicht tut, gilt dann die Kündigung als angenommen?
Wird das im VVG geregelt? Wenn ja, wo?
Danke für Infos.
Hallo,
hällo,
in welcher Frist muss ein Versicherer auf eine Kündigung, die
ich als Kunde hingeschickt habe reagieren?Wenn er das nicht tut, gilt dann die Kündigung als angenommen?
Wird das im VVG geregelt? Wenn ja, wo?
Danke für Infos.
Meines Wissens ist das leider nirgends geregelt.
Sofern du einen Nachweis hast, der die rechtzeitige Absendung der Kündigung dokumentiert, bist du auf der sicheren Seite.
Keine Reaktion ist sehr schlecht, dann lieber anrufen und nachfragen, was da los ist.
hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben
lg dasista
Doch! In einigen Verträgen für Gebäudeversicherungen ist geregelt, dass der Versicherer auf die Kündigung „unverzüglich“ zu reagieren hat und somit eine Zurückweisungspflicht z.B. bei unberechtigten Kündigungen besteht, worauf man im Allgemeinen davon ausgehen kann, dass damit maximal 10 Werktage gemeint sind. Allerdings ist dann noch fraglich, was nach Verstreichen dieser Frist gilt… Die Kommentierung des § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hilft weiter.
Ich würde es jedenfalls versuchen und mit Anwalt drohen…
T.