Hallöchen,
nehmen wir an jemand zieht in eine Wohnung die sich in einem Rohbau befindet. Zu der Wohnung gehört auch ein Garten + Terrasse.
Es gab eine Absprache wo drin steht, daß es dem Mieter freigestellt sein zum 15.04. einzuziehen (suksessive mit der Fertigstellung), daß aber das Mietverhältnis offiziell zum 01.05. beginnt. Nun gut, daß Badezimmer war erst zum 28.05. fertig sodaß ein Einzug vorher nicht erfolgen konnte.
Wie sieht es aber mit den weiteren Arbeiten aus?
In einem Anhang zum Mietvertrag wurde festgehalten, daß die Terrasse, Außenfassade, Außenjalousie und Gartenanlage zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt fertiggestellt wird. Begründung ist Frost bzw. das erst die Außenfassade gemacht werden muß(Mietvertrag wurde im Februar abgeschlossen). Außerdem gucken aus dem Flur noch einige Kabel (Vermieter ist selber der Elektriker).
Nun ist es ja so, daß der Mieter mit diesen „Mangel“ eingezogen ist. Spricht Aussenfassade mit Außenjalousie fehlt und der Garten ist auch noch nicht angelegt,…
Der Vermieter erwähnte jetzt nämlich das die Außenfassade wohl erst im Herbst gemacht werden wird (und somit wohl auch der Garten).
Ab welchen Zeitraum kann der Mieter den Vermieter anmahnen, daß es fertig gestellt werden soll? Ansonsten könnte es ja irgendwann heißen, daß er diesen Mangel akzeptiert hat. Es ist aber eben beim Garten,… ja kein Zeitpunkt festgehalten. Aber Ende Mai dürfte ja kein Frost mehr sein, oder?
Danke!
Gruß Eyeseen
Hallo,
im Grundsatz hat der Mieter hier keinerlei Chance. Dies wäre eine völlig andere Situaton, wenn der VM bei Vertragsabschluß einen Termin genannt hätte, zu dem die Arbeiten beendet sein sollen. Mietminderungen sind im Übrigen hier auch ausgeschlossen.
nehmen wir an jemand zieht in eine Wohnung die sich in einem
Rohbau befindet. Zu der Wohnung gehört auch ein Garten +
Terrasse.
Es gab eine Absprache wo drin steht, daß es dem Mieter
freigestellt sein zum 15.04. einzuziehen (suksessive mit der
Fertigstellung), daß aber das Mietverhältnis offiziell zum
01.05. beginnt. Nun gut, daß Badezimmer war erst zum 28.05.
fertig sodaß ein Einzug vorher nicht erfolgen konnte.
Wie sieht es aber mit den weiteren Arbeiten aus?
In einem Anhang zum Mietvertrag wurde festgehalten, daß die
Terrasse, Außenfassade, Außenjalousie und Gartenanlage zu
einem noch nicht bekannten Zeitpunkt fertiggestellt wird.
hier hätte ein Termin bestimmt werden müssen z.B. „bis Oktober 2007“.
Begründung ist Frost bzw. das erst die Außenfassade gemacht
werden muß(Mietvertrag wurde im Februar abgeschlossen).
Außerdem gucken aus dem Flur noch einige Kabel (Vermieter ist
selber der Elektriker).
Nun ist es ja so, daß der Mieter mit diesen „Mangel“
eingezogen ist. Spricht Aussenfassade mit Außenjalousie fehlt
und der Garten ist auch noch nicht angelegt,…
Der Vermieter erwähnte jetzt nämlich das die Außenfassade wohl
erst im Herbst gemacht werden wird (und somit wohl auch der
Garten).
Ab welchen Zeitraum kann der Mieter den Vermieter anmahnen,
daß es fertig gestellt werden soll? Ansonsten könnte es ja
irgendwann heißen, daß er diesen Mangel akzeptiert hat. Es ist
aber eben beim Garten,… ja kein Zeitpunkt festgehalten. Aber
Ende Mai dürfte ja kein Frost mehr sein, oder?
Gruss Günter