Hallo mnari,
der Gehalt muss zum Stichtag, der im Arbeitsvertrag vermerkt sein sollte, auf dem Konto der AN sein!
Im Arbeitsvertrag muss auf jeden Fall stehen, ob der Lohn zum 1. eines Monats, oder zum 15. eines Monats, fällig ist.
Und genau dieses Datum ist der Stichtag wo der Lohn dem Konto "gut"geschrieben sein muss.
In den meisten Arbeitsverträgen wir jedoch eine Zeitspanne genannt, wie:
Der Arbeitslohn/Gehalt ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats zur Zahlung fällig.
Hierbei ist der Lohn zwar zum 1. des Folgemonats angedacht, aber Fälligkeit erst in der Zeit vom 1. bis zum 10. eines Folgemonats.
In Ihrem genannten Fall, denke ich, dass der AG einfach mit der Zeit spielt, weil er a.) zuwenig Personal hat um fristgerecht zu zahlen, oder b.) die Gelder nicht parat hat, weil sich Kunden in Zahlungsverzug befinden.
Sollte es sich generell um eine Lohnzahlung handeln, die zu spät kommt, sollten die den AG schriftlich auffordern dafür Sorge zu tragen, das der Lohn in Zukunft bis zum 15. des Folgemonats im Haben Ihres Kontos steht!
Nur so, haben Sie eine rechtliche Grundlage geschaffen, falls es zum Streitfall käme.
MfG - aus Würzburg - Katharina