Wann muss das Gehalt am Konto sein?

Laut Arbeitsvertrag erhalten wir unser Gehalt zum - soweit ich weiss - spätestmöglichen Zeitpunkt laut Gesetz, dem 15. des Folgemonats.

Nun ist das Gehalt am 15. aber noch nicht auf dem Konto. Macht sich mein Arbeitgeber damit strafbar und wann muss das Geld am Kontosein?

Jeder der logisch denkt, weiss das das Geld 2 Tage zum Überweisen benötigt, muss der Arbeitgeber diese Frist mit einberechnen oder muss er die Zahlung erst am Stichtag anweisen?

Hallo,

wenn es zum 15.ten heißt gilt als Termin die Abbuchung beim Arbeitgeber.

HG
Circan

Guten Morgen,

die Fälligkeiten der Monatsvergütung ergeben sich aus § 614 BGB. Ist im Arbeitsvertrag beispielsweise eine Monatsvergütung vereinbart, d.h. wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bzw. Monaten bemessen, muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. An diesem Tag wird also nach dem Gesetz das Monatsgehalt fällig. In Deinem Fall müsste das Geld also am 16. des Monats auf dem Konto sein. Hier muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Termin eingehalten wird, d. h., er muss dann spätestens am 15. überweisen. Normalerweise dauern Gehaltsüberweisungen heutzutage nur noch einen Tag. „Zur Vorsicht“ könnte der Arbeitgeber bereits am 14. d. M. überweisen, aber spätestens am 15. d. M. muss er.
Strafbar in dem Sinne macht er sich nicht, aber man kann ihn dann in Verzug setzen. Das ist in § 286 BGB geregelt. Hier musst Du ihn aber erst mal anmahnen etc.
Ich hoffe, das hilft Dir erst einmal weiter.

LG,
Michaela

Hallo mnari,

der Gehalt muss zum Stichtag, der im Arbeitsvertrag vermerkt sein sollte, auf dem Konto der AN sein!

Im Arbeitsvertrag muss auf jeden Fall stehen, ob der Lohn zum 1. eines Monats, oder zum 15. eines Monats, fällig ist.

Und genau dieses Datum ist der Stichtag wo der Lohn dem Konto "gut"geschrieben sein muss.

In den meisten Arbeitsverträgen wir jedoch eine Zeitspanne genannt, wie:
Der Arbeitslohn/Gehalt ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats zur Zahlung fällig.

Hierbei ist der Lohn zwar zum 1. des Folgemonats angedacht, aber Fälligkeit erst in der Zeit vom 1. bis zum 10. eines Folgemonats.

In Ihrem genannten Fall, denke ich, dass der AG einfach mit der Zeit spielt, weil er a.) zuwenig Personal hat um fristgerecht zu zahlen, oder b.) die Gelder nicht parat hat, weil sich Kunden in Zahlungsverzug befinden.

Sollte es sich generell um eine Lohnzahlung handeln, die zu spät kommt, sollten die den AG schriftlich auffordern dafür Sorge zu tragen, das der Lohn in Zukunft bis zum 15. des Folgemonats im Haben Ihres Kontos steht!

Nur so, haben Sie eine rechtliche Grundlage geschaffen, falls es zum Streitfall käme.

MfG - aus Würzburg - Katharina

Hallo, der AG muss bis zum 20. des Folgemonats gezahlt haben, d. h. das Geld muss da auch auf dem Konto sein. Nun gibt es leider in der Praxis oft Fälle, wo das Geld später oder überhaupt nicht kommt. Da bleibt nur er Weg der Klage über Arbeitsgerichts. Sollte das Gehalt wiederrum viel zu spät kommen, einfach ein Schreiben der Belegschaft aufsetzen und den Chef auf seine Pflichten hinweisen. LG