… übernehmen ?
Wann udn bis zu welcher höhe muss das sozialamt heizkostenschulden übernehmen ?
… übernehmen ?
Wann udn bis zu welcher höhe muss das sozialamt heizkostenschulden übernehmen ?
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung muss das entsprechende Amt die Heizkosten als Kosten der Wohnung übernehmen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um die Nachzahlung handelt. Wenn die Heizkosten aber schon vom Amt geleistet wurden und die monatlichen Abschläge an den Versorger nicht gezahlt wurden, wird es schwieriger. Evtl.kommt eine Übernahme als Darlehen in Frage.
Wenn kein Bezug besteht, kommt es darauf an. Evtl. kann es als Darlehen übernommen werden. Es wäre eine Einzelfallentscheidung.
Kommt darauf an wodurch die Entstanden sind.Normaler weise zahlen die auch erhöhte heizkosten wenn sie plausiebel erklärt werden ( preissteigerung ).
Sonst geht das auch als darlehen
… übernehmen ?
Wann udn bis zu welcher höhe muss das sozialamt
heizkostenschulden übernehmen ?
Hallo Faustisch
Wie es das SGB XII so schön sagt, diejenigen, die auch tatsächlich anfallen. Nur, wie es hier leider üblich ist, hat der Staat natürlich schonmal vorgesorgt und er fügte deshalb hinzu: „Sie müssen angemessen sein“! Jetzt lässt sich natürlich prima darüber streiten was angemessen ist und was nicht, aber das wurde absichtlich offen gelassen.
Mein Tipp: Die Kosten einreichen und abwarten, wieviel sie übernehmen. Mit ziemlicher Sicherheit wird ein Minimalbetrag genannt, deshalb sofort Widerspruch einlegen. Wenn dem nicht abgeholfen wird, dann bleibt meist nur der Gang vor das Sozialgericht. Das kostet aber nichts, bringt aber meist eine deutliche Verbesserung.
Und noch was: Keine Sorge wenn der Vermieter Trouble macht, wenn es dann etwas länger dauert, denn die Wartezeiten beim SG sind extrem lang. Aber wegen Nebenkostenschulden kann er einem Mieter nicht die Wohnung kündigen. Natürlich ist es immer besser, wenn man es nicht eskalieren lässt, zumindest wenn man an einem guten Verhältnis zum Vermieter interessiert ist. Meist hilft es, wenn man ihm die Situation in ruhigem Ton verdeutlich und die meisten Vermieter wissen ja, dass sie ihr Geld vom Amt bekommen. Auch wenn es etwas länger dauert.
Jedenfalls nicht gleich das erste Angebot annehmen, denn natürlich rechnet auch das Sozialamt damit, dass der Vermieter Druck macht und hofft daher, dass es der Schuldner nicht auf ein langes Procedere ankommen lässt. Trotzdem, Widerspruch lohnt sich in den meisten Fällen
Frohes Fest und ein gutes neues Jahr
Micha