Wann muss der Kunde die Rechnung spätestens erhalten ?

Guten Tag,

wie lange darf ich mir als Selbstständiger Dienstleister Zeit lassen dem Kunden
für eine erbrachte Dienstleistung eine Rechnung auszuhändigen ?

Muss ich die Rechnung direkt bei der Bezahlung aushändigen oder reicht es wenn sie
eine Woche später per Post kommt ?

Grüße

Joachim

Servus,

es reicht auch, wenn sie drei Jahre später kommt. Bloß dann wird es irgendwann eng, falls Verjährung eintritt.

Schöne Grüße

MM

Darf man mal das Szenario erfahren, wie das ablaufen soll ?

Kunde zahlt, bekommt aber erst später die Rechnung ?
Wie zahlt er denn da, woher weiß er wie viel und für was ?

Entweder man macht die Arbeit, schickt dann (nach nahezu beliebiger Zeit :smile:) die Rechnung, Kunde überweist und alle sind glücklich.

Oder man macht die Arbeit, füllt vor Ort eine Rechnung aus und Kunde zahlt dann bar oder man bietet ihm an zu überweisen.
Auch da sind alle glücklich und zufrieden.

Und wie willst du es machen ?

Rechnungen werden in unserer Firma von unserer Buchhalterin geschrieben und per Post verschickt.
Da unsere Firma auf mehrere Grundstücke im selben Ort verteilt ist und ich nicht immer die Möglichkeit habe
mit dem Kunden ins Büro zu gehen kassiere ich meist direkt vor Ort.
Was der Kunde zu zahlen hat ergibt sich aus seiner Buchung und der Bestätigung die er zuvor erhalten hat.

Ich könnte zwar alle Rechnung vor den Kundenterminen erstellen und ausdrucken nur entscheiden sich viele Kunden gerne mal spontan anders was die ganze Rechnung dann hinfällig werden lässt.

Die Rechnungen der von mir beschäftigen Selbständigen kommen in aller Regel 2 - 7 Tage nach Dienstleistung an. Gelegentlich mit dem Hinweis auf 2% Skonto bei Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung. Du kannst die Rechnung im Prinzip sofort nach erbrachter Dienstleistung erstellen.
Eine Rechnung vor der erbrachten Leistung kann nur ein Kostenvoranschlag sein.
Gruß

eigentlich muss die Rechnung VOR der Bezahlung an den Kunden rausgehen.

Barum?

Hi,

also meines Wissens (n paar Semester Recht an der Uni) muss die umgangssprachliche Rechnung nicht unbedingt mit der Ware ausgehändigt werden. Solange dem Kunden irgendein Dokument vorliegt was beweist was er wann zu zahlen hat, bevor er es zahlt, gilt dies auch als „Rechnung“. Das kann vermutlich der Kaufvertrag oder auch der Kostenvoranschlag sein.

Hoffe es hat geholfen

Das ist anzustreben, aber nicht zwingend erforderlich.
Der Kunde erhält doch sicher eine Quittung über den bar gezahlten Betrag.

Ja.
Ähnlich läuft das doch auch bei vielen Versandhändlern, wo man per Vorkasse bezahlt.
Da kommt dann die Rechnung zusammen mit der Ware oder manchmal auch erst noch später mit separater Post.
Der Kunde hat ggf. (insbesondere bei Handwerkerrechnungen) auch einen Rechtsanspruch auf eine ordentliche Rechnung mit getrennter Ausweisung von Werksleistung und Materiallieferung. Zumindest dann, wenn nicht vorher ein Gesamtpauschalpreis vereinbart war.

Damit der Kunde den zu bezahlenden Betrag kennt. Und damit der Kunde weiß, dass die Arbeit nicht Schwarzarbeit ist. Und damit der Kunde weiß, dass nur die erbrachte Leistung in Rechnung (sic!) gestellt wird.

Gruß Bombadil

Und wo steht, dass das so sein muss?

@Pyrokar797 und seine Kunden sind doch offenbar ganz zufrieden damit, wenn das von Dir zitierte Geraffel irgendwann später vorgelegt wird - offenbar gibt es Leute, denen die Leistung wichtiger ist als der ganze Zirkus, der Deine Welt bewegt.

Schöne Grüße

MM

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