Wo müsste ich eine Maure betonieren, dass der Nachbar zuerst zustimmen muss? Ich möchte keine Probleme kriegen und frage mich, ob es da einen Mindestabstand zu dessen Grundstück geben muss?
Nein.
Die Mauer kann direkt auf der Grenzlinie stehen, die Seite zum Nachbarn darf aber nicht 1 cm überstehen ! Auch nicht das Fundament der Mauer.
Wenn man aber nicht alles von seiner Seite machen kann, dann sollte man weiter von Grenze weggehen oder muss den Nachbarn vorher fragen, ob man von seinem Grund aus bestimmte Arbeiten an der Grenzmauer machen darf.
Trotzdem sollte man schon mit dem Nachbarn sprechen und die Baumaßnahme mit ihm besprechen. Es kann Einsprüche geben.
Höhe und Ausführung der Mauer kann viel Ärger geben, nicht alles ist zulässig und es braucht oft auch eine Baugenehmigung.
MfG
duck313
Wichtiger Nachtrag:
Das gilt alles für eine Mauer die wie ein Zaun ist. Nicht für Wände von Gebäuden ! Dabei ist alles anders. Grenzbauten sind immer eine Ausnahme und nur bei z.B. Garagen überhaupt zulässig wenn bestimmte Maße eingehalten werden.
Tach.
- Weg für mich führt zuerst zum Bauamt. Hinsichtlich Einfriedung informieren. Dann weiß man schon was möglich wäre. 2. Weg zum Nachbarn. Und womöglich findet er ja auch gefallen an deiner Idee. Wenn alle Stricke reißen und der Nachbar sich querstellt: Rechtsbeistand holen. Der Nachbar muss für die Arbeiten den Zugang/ Betreten des Grundstücks ertragen. Selbstverständlich muss es in den vorherigen Zustand nach Abschluß der Arbeiten zurückversetzt werden.
Gruß.
B
PS: Vorsicht bei Höhenangaben derart „Max. 1,80 oder 2m über Ursprungsgelände“
Hallo,
das kommt
- auf die Festsetzungen in einem örtlichen Bebauungsplan zu Einfriedungen
- das Nachbarrechtsgesetz Deines Bundeslandes und
- die Landesbauordnung Deines Bundeslandes an.
Alles andere wäre Raterei.
Gruß vom
Schnabel