Hey!
Ich habe eine Frage zu unserem Kaufvertrag. Dort steht:
„Zur Zeit wird dsa Haus … von den Verkäufern selbst bewohnt. Die Verkäufer werden aus dem Objekt ausziehen, sobald ihr bereits im Bau befindliches neues Haus fertig gestellt ist. Dies wird voraussichtlich Ende Oktober 2010 der Fall sein.
Sollte sich die Fertigstellung des neuen Hauses des Verkäufers verzögern, verpflichtet sich der Verkäufer spätestens ab dem 15.11.2010 an den Käufer eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von … zu zahlen.“
Nun meine Frage: Ergibt sich aus dem Kaufvertrag, dass die Verkäufer normalerweise ab Anfang November aus dem Haus raus sein müssen und der 15.11 das späteste Datum ist? Oder ergibt sich aus dem Text, dass der 15.11. der offizielle Übergabetermin ist?
Im Vorfeld war nämlich eingetlich immer vom 01.11. die Rede und nun sind wir etwas ratlos bezüglich der Formulierung im Kaufvertrag.
Wen dies die gesamte Vereinbarung ist, dann ist nur vereinbart, dass ab dem 15.11. eine monatliche Entschädigung zu bezahlen ist. Punkt!
Der Auszugstermin ist demnach nicht fixiert, sondern davon abhängig, wann sein bereits im Bau befindliches Objekt fertig gestellt ist.
Wieder einmal nachträgliche Fragen, die nicht mehr geändert werden können. Man hätte sich auch hier unabhängigen fachlichen Rat holen sollen, der selbstverständlich kostenpflichtig ist.
Sie werden warten müssen, bis der Verkäufer auszieht.
so wie Du es darstellst, steht im Vertrag gar nichts davon, dass der Verkäufer ausziehen muss, sondern lediglich, dass er ab 15.11. eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Wenn die hoch genug ist, wird er das vermeiden wollen und früher rausgehen. Wenn nicht… Wie weit ist denn sein neues Haus? Die Formulierung „fertig gestellt“ ist leider stark interpretierbar. Wann ist ein Haus fertig? Da hat Euch der Notar aber keinen guten Dienst getan…
danke euch…naja wir können ab dem 15.11. rein…aber wir hatten bislang gehofft, dass es auf den 1.11. hinaus läuft, da von diesem datum vorher immer die rede war…und deshalb waren wir jetzt etwas überrascht, dass es eben genau der 15.11. wird…
also ist das ganze so zu verstehen, dass im prinzip kein stichtag festgelegt ist?
Hallo,
aus euren Vertrag geht eindeutig hervor das der Verkäufer sofern sein Haus am 1.11. noch nicht fertiggestellt ist euch ab dem 15.11. eine monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Diese Nutzungsentschädigung ist eine Art Miete. Der Verkäufer braucht also erst ausziehen, wenn sein Haus fertig ist. Evtl. gibt es gesetzliche Höchstgrenzen für die Verzögerung. Vorerst müßt ihr den Verkäufer aber in eurem Haus wohnen lassen. Freut Euch das wenigstens die Miete (Nutzungsenschädigung) festgelegt wurde.
Gruß Susanne
Hallo. Nein das heißt, das der Verkäufer ab dem 15.11.2010 an Euch eine Nutzungsentschädigung zahlt - z.Bsp. Miete. Aber ausziehen muss er erst wenn sein Haus fertig gestellt ist. Das kann sich also durchaus hinziehen. Ist nicht so optimal für Euch, da aber Verkäufer zahlen muss wird er wohl schauen das er schnellstmöglich ausziehen wird. Aber die NK laufen dann aber auf Euch.
Die geschilderten Fakten geben Rätsel auf! Ohne genaue Kenntnis der Fälligketisvereinbrung für die Kaufpreiszahlung und vor allen Dingen den Termin des endgültigen Besitzübergangs, der selbstverständlich im Vertag erwähnt sein muß, kann man Ihre Frage nicht seriös beantworten. Ohnen eine solche klare abschließende Bestimmung könnten Sie das Haus im Zweifel nie übernehmen, solagne der Verkäufer an Sie zahlt!
Hey!
Ich habe eine Frage zu unserem Kaufvertrag. Dort steht:
"Zur Zeit wird dsa Haus … von den Verkäufern selbst bewohnt.
Die Verkäufer werden aus dem Objekt ausziehen, sobald ihr
bereits im Bau befindliches neues Haus fertig gestellt ist.
und wann soll das sein? und wenn es erst in 10 Jahre, weil der Bauträger bankrott oder oder oder…
Dies wird voraussichtlich Ende Oktober 2010 der Fall sein.
Sollte sich die Fertigstellung des neuen Hauses des Verkäufers
verzögern, verpflichtet sich der Verkäufer spätestens ab dem
15.11.2010 an den Käufer eine monatliche Nutzungsentschädigung
in Höhe von … zu zahlen."
Schön schön, dass er Dir entschädigt. Was ist mit Dir? Muss Du nicht aus Deiner jetzigen Wohnung raus?
Nun meine Frage: Ergibt sich aus dem Kaufvertrag, dass die
Verkäufer normalerweise ab Anfang November aus dem Haus raus
sein müssen und der 15.11 das späteste Datum ist? Oder ergibt
sich aus dem Text, dass der 15.11. der offizielle
Übergabetermin ist?
Es ist ein voraussichtlicher Termin! Er kann abweichen! Du muss einen endgültigen Termin für Auszug aus der Wohnung festlegen! Sonst bist Du nachher der Depp! Weil wenn es der Fall ist, dass er aufgrund Bauverzögerung keine Leibe hat, dann ist er nämlich (D)ein Mieter! Versuche mal, den Mieter rauszuverklagen! Viel Glück und viel Geduld und viel Nerven!
Im Vorfeld war nämlich eingetlich immer vom 01.11. die Rede
und nun sind wir etwas ratlos bezüglich der Formulierung im
Kaufvertrag.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße
An Deiner Stelle würde ich nicht auf diese Formulierung eingehen. Wenn seine Baustelle bis dahin xx.xx.xx nicht fertig wird, soll er die Nachteile haben und nicht Du!
Wer soll die Kosten tragen, wenn Du ins Hotel gehen muss? Und Dein Umzug?
Setz einen Endtermin fest!!!
Hoffe, dass Du noch durch boxen kann! Hast Du noch nicht unterschrieben oder?
Geh zum RA. Ich bin auch nur Laie!
Viel Glück
Ich kenne ja den genauen Vertragstext nicht. Aber nachdem, was Du beschrieben hast, ist der einzige vertraglich vereinbarte Zeitpunkt der 15.11. Da müsste der Verkäufer auch noch nicht ausziehen, sondern nur Strafe zahlen.
(Versucht es locker zu nehmen Das sind doch später die Ereignisse, die die Abende lustig machen…)
Hey!
Ich habe eine Frage zu unserem Kaufvertrag. Dort steht:
„Zur Zeit wird dsa Haus … von den Verkäufern selbst bewohnt.
Die Verkäufer werden aus dem Objekt ausziehen, sobald ihr
bereits im Bau befindliches neues Haus fertig gestellt ist.
Dies wird voraussichtlich Ende Oktober 2010 der Fall sein.
Sollte sich die Fertigstellung des neuen Hauses des Verkäufers
verzögern, verpflichtet sich der Verkäufer spätestens ab dem
15.11.2010 an den Käufer eine monatliche Nutzungsentschädigung
in Höhe von … zu zahlen.“
Nun meine Frage: Ergibt sich aus dem Kaufvertrag, dass die
Verkäufer normalerweise ab Anfang November aus dem Haus raus
sein müssen und der 15.11 das späteste Datum ist? Oder ergibt
sich aus dem Text, dass der 15.11. der offizielle
Übergabetermin ist? :
Im Vorfeld war nämlich eingetlich immer vom 01.11. die Rede
und nun sind wir etwas ratlos bezüglich der Formulierung im
Kaufvertrag.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Für mich als Verkäuferin würde das heißen, ich habe bis zum 15.11.10 Zeit, auszuziehen und erst ab dem Datum müsste ich für mich irgendwelche Kosten, die dem Käufer entstehen, übernehmen. Hoffe, das hilft weiter und wünsche möglichst frühes Einziehen!