Hallo,
ich weis, dass Ihm bis zu 6 Monate Prüffrist eingeräumt wird.
Weiter kann er einen Teil der Kaution für die Abrechnung der Nebenkosten bis zum Abrechnungszeitraum einbehalten.
Allerdings finde ich auf meinen Fall keine Antwort.
Die Mieter sind zum 01.12.2011 eingezogen und zum 15.12.2012 ausgezogen.
Also Prüffrist bis zum 15.05.2013, Abrechnungsfrist bis zum 15.12.2013.
Der Vermieter weigert sich die Kaution zurück zu bezahlen mit der Begründung bis zur Nebenkostenabrechnug und etwaigen Nachforderungen zu warten.
Die Abrechnung durch die Stadtwerke dürfte längst erfolgt sein, da die Zähler bei Wohnungübergabe abgelesen wurden.
Mieter glaubt er zögert die Auszahlung bewusst heraus.
Aus welchen Gründen und mit welchem Recht könnte er dies tun?
Und was kann der Mieter dagegen tun (am Besten gleich die Peitsche)?