Wann muss die AU-Bescheinigung vorliegen

Der An hat heute dem Schichtführer und Personalchef bekannt gegeben ,dass er am Freitag operiert werden muss. Morgen bekommt er die AU-Bescheinigung und ein Freund gibt sie beim Pförtner ab. Ist es dann alles OK wenn die AU-Bescheinigung am Montag beim Personalchef vorliegt? Beim Schichtführer ist sie ja bereits am Samstag das sie der Pförtner abgegeben hat.

Hallo,

meines Wissens sollte Die AU binnen 3 Werktagen dem AG vorliegen.
( Der AN hat den AG schon mal rechtzeitig mündlich Informiert )
Somit wäre die Vorlage der AU beim Schichtführer kommenden Montag im grünen Bereich.

mfg

nutzlos

Hallo,

gemäßt Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Müsste also eigentlich o.k. sein.
Gruß
P.