Wann muss die Betriebskostenabrechnung gezahlt werden?

Hallo liebe www-ler,

ein Mieterpärchen hat heute (17.03.) die Betriebskostenabrechnung erhalten.
Der Vermieter möchte, dass die Nachzahlung zum 24.03.2014 beglichen wird, also innerhalb einer Woche.
Hat man denn nicht mal mindestens Zeit bis zum nächsten ersten des Folgemonats?

Vielen Dank schonmal für kommende Antworten.

Gruß,
Katze

Hallo!

1 Woche wäre zu kurz.
2 Wochen wären gängige Rechtsprechnung, meist wird aber sogar von 30 Tagen ausgegangen.
Es ist m.E. nach nämlich nicht gesetzlich geregelt, wie lange man sich mit der Nachprüfung und Bezahlung Zeit lassen darf.   Angemessene Frist eben. Die Zeiten 2 Wochen, 30 Tage stammen aus Gerichtsentscheidungen.

MfG
duck313

Der Vermieter kann gemäß § 271 Abs. 1 BGB die Nachzahlung sofort verlangen, wenn eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen ist. Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten wird daher grundsätzlich mit der Erteilung der formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (BGH, VIII ZR 78/05).

Die für den Mieter spannendere Frage ist, ob die Abrechnung alle formalen Anforderungen an ihre Prüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllt.

Um sich einerseits nichts zu vergeben und andererseits keine Angriffsfläche zu bieten, kann man die Zahlung sofort vornehmen unter dem (auf dem Überweisungsträger erklärten) Vorbehalt der Nachprüfung.

s.

Unbeschadet des Widerspruchsrechs ist die Nachzahlung mit Erhalt der Betriebskostenabrechnung sofort fällig, § 271 Abs. 1 BGB.

Allerdings befindet sich der Mieter bei Nichtleistung erst nach 30 Tagen automatisch in Verzug , sofern er als Verbraucher in der Abrechnung auf die Verzugsfolgen besonders hingewiesen wurde, § 286 Abs. 3 BGB oder wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt wurde, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Da könnte man sich also unschädlich bis zur Kontodeckung am Monatsersten mit der Überweisung Zeit lassen :smile:

G imager761

Vielen Dank für Eure Antworten - Ihr habt mir sehr geholfen

Gruß,
Katze