Hallo,
eine Frage, die sicher auch andere interessiert: Wann muss die Endabrechnung nach Auszug erstellt werden?
Angenommen, ein Mietverhältnis endet im Mai. Muss der Vermieter die Endabrechnung dann zeitnah machen oder reicht es zum Jahresende?
Danke
Slides-Only
Moin auch,
wir reden hier von der Endabrechnung der Nebenkosten, ja? Im allgemeinen entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr, in welchselbigem Fall der Vermieter bis zum Ende des darauffolgenden Jahres Zeit hat, um die Endabrechnung zu erstellen und dem (dann Ex-)Mieter zukommen zu lassen.
Ralph
Hallo Ralph,
ja, ich meinte die Abrechnung der Nebenkosten. Vielen Dank!
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