Habe heute morgen schon mal eine Frage nach der Kaution gefragt. Diese ist mir bereits beantwortet worden ( vielen Dank an die Beteiligten ! )
Hier eine weitere Frage : wann muss die endgültige Nebenkostenabrechnung nach der Kündigung / dem Umzug erfolgen ?
Hintergrund :
Sohnemann bewohnt seit ca drei Jahren eine ein-Einzimmerwohnung nebst kleiner Küche , Bad und Flur.
Nun zieht er aus.
Sohnemann mit kleinem Budget möchte gerne einen Überblick über seine Finanzen die auf ihn zukommen. ( Er hat berechtigte Hoffnung auf Rückzahlung … )
Vermieter meint, die letzte , endgültige Nebenkostenabrechnung , bzw Nebenkostenrückerstattung
könne erst ende nächsten Jahres erfolgen .