Wir nehmen mal an ein Mieter zahlt die Miete erst am 3ten
Werktag ein, die Bank schreibt dies dem Vermieter erst am
5ten gut, hat man dann die Miete noch rechtzeitig gezahlt
oder nicht wenn im Vertrag steht bis zum 3 Werktag im Monat
zu zahlen.
Danke an alle
Hallo Christa,
seit dem Mietrechtsreformgesetz vom 01.09.2001 ist die Miete - wenn nichts anderes vereinbart ist - spätestens bis 3. des Monats -
( § 556 b Abs 1 BGB ) zu zahlen. Es gilt der Tag des Zahlungseingangs.
Selbstverständlich kann zwischen Mieter und VM auch eine anderer Zahlungstermin vereinbart werden.
Grüsse Günter