Wir nehmen mal an ein Mieter zahlt die Miete erst am 3ten Werktag ein, die Bank schreibt dies dem Vermieter erst am 5ten gut, hat man dann die Miete noch rechtzeitig gezahlt oder nicht wenn im Vertrag steht bis zum 3 Werktag im Monat zu zahlen.
Danke an alle
Christa
Hmmm… Meines Wissens ist die Grundlage die, daß die Miete am 3.Werktag beim Vermieter eingegangen sein muß. Also dürfte eine Überweisung am 3. zu spät sein. Bin kein Experte, hatte aber mal ein ähnliches prob…
lg yves
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Empfänger. Daß dies rechtzeitig ist, dafür hat der Zahler zu sorgen, indem er den Baklauf berücksichtigt und entsprechend vorher alles veranlaßt.
In Deinem Fall also: Zahlung verspätet, Zahler schuld.
Ciao, Wotan
Wir nehmen mal an ein Mieter zahlt die Miete erst am 3ten
Werktag ein, die Bank schreibt dies dem Vermieter erst am
5ten gut, hat man dann die Miete noch rechtzeitig gezahlt
oder nicht wenn im Vertrag steht bis zum 3 Werktag im Monat
zu zahlen.
Danke an alle
Hallo Christa,
seit dem Mietrechtsreformgesetz vom 01.09.2001 ist die Miete - wenn nichts anderes vereinbart ist - spätestens bis 3. des Monats -
( § 556 b Abs 1 BGB ) zu zahlen. Es gilt der Tag des Zahlungseingangs.
Selbstverständlich kann zwischen Mieter und VM auch eine anderer Zahlungstermin vereinbart werden.
Grüsse Günter