Wann muß die Polizei bei einem Unfall kommen?

Was tun, wenn die Polizei es ablehnt zu einem strittigen Unfall, bei 640€ Schadenshöhe an einem Fahrzeug, zu kommen?

einfach zur Polizeiwache fahren ??

Sofern keine Personen verletzt wurden oder der Verdacht auf eine andere Straftat (anderer Verkehrsteilnehmer betrunken zum B.)besteht, muss die Polizei bei geringen Sachschäden nicht sofort zum Unfallort kommen.Wer also einige Stunden auf der Straße verbringen will,kann das ja machen.
Einfacher ist es aber,zur Wache zu fahren.
In der Regel weisst einem der Polizist der Leitstelle aber auch darauf hin.

Ist es dann doch noch ratsam, im Nachhinein den Unfall anzuzeigen, weil der Unfallgegner sich´s schließlich anders überlegt und seine Schuld nicht anerkennt, und auch nach 2 Wochen immer noch keine Schilderung des Unfalls bei der Versicherung abgegeben hat?

Hi,

was soll die Polizei jetzt machen?
Es geht weder um Ordnungswidrigkeiten, noch Straftaten. Das ist jetzt Schadensersatz=Zivilrecht.

Wenn der Unfallgegner Spirenzien macht, entweder zu seiner Versicherung, oder zum Anwalt.

Q-Gruß

Hallo,

da würde man zur Polizei hinfahren und sich die Tagebuch-Nummer geben lassen.Jeder Telefonanruf auf der 110 wird Protokolliert.
Da gibt es zumindest dann einen Vermerk dazu im sogenannten Tagebuch.

Außerdem hätte man den Unfall eigentlich schon am gleichen Tage der eigenen Versicherung melden müssen.Jede Versicherunsggesellschaft hat doch heutzutage eine 24-Std.-Hotline (Callcenter) wo man sowas sofort melden kann.
Schließlich ist die Versicherung ja auch zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche da.