Wann muss ein Arbeitgeber den Lohn zahlen,

… wenn das Arbeitsgericht ihn dazu auffordert?

Sachlage: Mein ehmaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn vom Nov2011. Habe nun die ganze Prozedur mit Arbeitsgericht etc. durchgeackert und direkt im ersten Prozess zuspruch bekommen und eine Einigung erziehlt, dass er das Geld an mich überweisen muss.

Leider finde ich nirgends etwas zu (gesetzliche) Fristen und auch im Urteilsspruch finde ich keine Zeitangaben.

Hallo,

das ist eine rein juristische Frage, die nichts mehr mit Lohn/Gehalt zu tun, die gleichen Fristen gelten für alle Gerichtsurteile. Damit kenne ich mich nicht aus, die Antwort sollte wie gesagt ein Jurist geben können.

Gruß

Hallo,

in der Regel ist die Frist eine Woche. Mehr als zwei Wochen keine Zeit lassen. Wenn dann nichts da ist das Gerichtsurteil als vollstreckbaren Titel (wenn nicht schon im Urteil steht) ausfertigen lassen und dann ab damit zum Vollstreckungsgericht. Der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher hilft auch oft bei solchen Fragen oder das zuständige Amtsgericht.

Viel Erfolg

Frage doch einfach deinen Anwalt. Entweder dein Arbeitgeber legt Einspruch ein oder er muß zahlen wenn das Urteil in Kraft getreten ist. Viele Arbeitgeber zögern aber auch alles hinaus, es ist zwar nicht zu verstehen, denn man hat ja für das Geld auch Leistung erbracht.
Ich bin selbst Arbeitgeber und schäme mich diese Leute.
Viel Glück

Hallo,

leider sind Ihre Angaben etwas irreführend. Wenn Sie mit dem Arbietgeber eine Einigung erziehlt haben, dann ist das meistens ein Vergleich. Die dort vereinbarte Summe ist entweder sofort fällig oder nach Ablauf einer eventuellen Widerrufsfrist (meist der letzte Punkt) oder zu einem bestimmten Zahlungstermin (aufgebommen als vergleichspunkt).

Einige Arbeitgeber warten dann noch den nächsten Lohnlauf ab, da teilweise die Lohnabrechnungen ja extern oder mit einem bestimmten Programm gemacht wird.
Das Arbeitsgericht wird den Arbeitgeber nicht mehr dazu auffordern. Sollten Sie ihr Geld nach einiger Zeit immer noch nicht bekommen haben, können Sie schriftlich eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen und damit dann zum Gerichtsvollzieher gehen.
Für das Arbeitgericht ist der Prozess mit dem Vergleich abgeschlossen.

Viele Grüße

Steferl

Hallo,
wenn der Beschluss vom Gericht da ist, muss der Arbeitgeber die Lohnunterlagen fertig machen. Dieses kann spätestens mit der nächsten Abrechnung passieren. Spätestens dann sollte auch gezahlt werden.
So würde ich das in der Lohnbuchhaltung machen. Ob es da gesetzlihe Regeln gibt weiss ich nicht.
HG Circan

Hallo,
mit dem Zahlungsverzug bei Arbeitslöhnen ist das
etwas schwierig.
Der ehemalige Arbeitgeber muß den rückständigen Betrag
nach Maßgabe des Gerichtsurteils bis zu dem in Urteil festgesetzen Zeitpunkt bezahlen.
Sollte der Arbeitgeber dem Gericht aber nachweisen können, das er in der Insolvenz ist oder davon bedroht wird. Wenn er den rückständigen Lohn bis zum festgesetzten Zeitpunkt den Lohn nachzahlt.wird das Gericht im sicherlich eine Zahlungsauschub gewären.
Du solltest dich an Deinen Rechtsanwalt wenden oder
an die Rechtsbehelsstelle des Gerichtes, um den Lohn
beim ehemaligen Arbeitgeber zu pfänden.
MfG
scholzbs

Hallo,

habe dazu folgendes gefunden:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Einfach bei google „Fristen Lohnzahlung“ eingeben, dann kommen eine Menge Infos dazu.

Bin leider kein Arbeitsrechtler. Hoffe, das hilft Dir schon mal weiter.

LG,
Michaela

Gibt es auch nicht, denn er muss sofort zahlen. Einfach anschreiben und eine Frist setzen. Leider geht das nicht anders. LG

Hallo,

hab da leider keine Ahnung. Fragen Sie da besser einen Anwalt.

VG.

Hallo!
Erst mal sorry für meine erst jetzige Antwort! War aber lange Zeit verhindert!
Ein Urteil des AG wird mit Zustellung innerhalb von 4 Wochen rechtskräftig. Wenn es rechtskräftig ist, muss auch die Zahlung unverzüglich (8-14Tage) erfolgen! Geschieht dies nicht, bleibt nur noch der Weg über einen Mahnbescheid (vollstreckbarer Tittel mit Urteil möglich)!
Gruß

Sorry, ich bitte um Entschuldigung, hatte Probleme mit meinem Postfach.

Ist sicherlich erledigt, oder? Hat das Urteil einen Titel, dann ggf. pfänden lassen.

Lieben Gruß Monika