Hallo,
leider sind Ihre Angaben etwas irreführend. Wenn Sie mit dem Arbietgeber eine Einigung erziehlt haben, dann ist das meistens ein Vergleich. Die dort vereinbarte Summe ist entweder sofort fällig oder nach Ablauf einer eventuellen Widerrufsfrist (meist der letzte Punkt) oder zu einem bestimmten Zahlungstermin (aufgebommen als vergleichspunkt).
Einige Arbeitgeber warten dann noch den nächsten Lohnlauf ab, da teilweise die Lohnabrechnungen ja extern oder mit einem bestimmten Programm gemacht wird.
Das Arbeitsgericht wird den Arbeitgeber nicht mehr dazu auffordern. Sollten Sie ihr Geld nach einiger Zeit immer noch nicht bekommen haben, können Sie schriftlich eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen und damit dann zum Gerichtsvollzieher gehen.
Für das Arbeitgericht ist der Prozess mit dem Vergleich abgeschlossen.
Viele Grüße
Steferl