Wann muss ein Bürge zahlen?

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen denn ich bin echt am verzweifeln.
In 2007 habe ich eine Bürgschaft für meinen Bruder unterschrieben, da er eine Wohnung brauchte weil meine Eltern sich getrennt haben und wir das Haus verkaufen mussten. Da ich die einzige mit unbefristetem Arbeitsvertrag war, habe ich es unterschrieben. Und wie es dann so kam, konnte mein Bruder die Wohnung irgendwann nicht mehr bezahlen da er keine Arbeit hatte und sich um nichts kümmerte. Der Vermieter klagte dann das Geld bei mir ein. Ich habe mir daraufhin einen Anwalt genommen, diese hat jedoch nichts groß unternommen ausser mir den Schriftverkehr weiterzuleiten.
Ich konnte dann erreichen dass die Schulden in Raten abgezahlt werden. Die letzten hat meine Mutter übernommen doch nun stehen schon wieder 2 Raten im Rückstand weil mein Brudet sie nicht bezahlt hat. Kann es denn sein, dass er einfach nur nicht auf die Schreiben reagiert und ich dann zahlen muss? Muss denn nicht erstmal nachgewiesen werden dass er das nicht zahlen kann und dann gehen sie an den Bürgen? Denn er bekommt Leistungen vom Amt und ich seh es nicht ein das zu zahlen da sich meine Einkommensverhältnisse auch geändert haben und ich seit 2009 Existenzgründer bin und versuche mir meinen Laden aufzubauen.
Kann mir jemand helfen? Meine Anwältin tut einfach gar nichts.

Hallo ich möchte dir gutes sagen aber leider kann ich nicht. So weit ich informiert bin ist es rechtlich das wenn du eine bürgschaft unterschrieben hast können die dich belangen und das geld bei dir anfordern.
Probier mal das sie bei einem notar gehen und mal nachfragen was Sie am besten machen können und ob Sie die Bürgschaft annullieren können.

Viel Glück und alles Gute