Wann muss ein EU Ausländer seine Aufenthaltsanzeige machen?

Hallo www-Gemeinde,

wenn ein EU Bürger nach Deutschland zieht, hier eine zeitlang bei Freunden wohnt und sich ein paar Monate bzw fast ein Jahr später entscheidet dauerhaft hier leben zu wollen, seinen Wohnsitz jetzt offziell hier anzumelden und sich als Arbeitssuchend zu melden, muss er mit irgendwelchen „Konsequenzen“ rechnen?

z.B in D:
weil er ja schon fast ein Jahr hier lebt, ohne eine Aufenthaltsanzeige gemacht zu haben oder irgendeinem Amt Bescheid gegeben zu haben?
Gibt es da irgendwelche Fristen? Kann man sich rückwirkend anmelden, wenn man Nachweise hat, dass man wirklich schon längere Zeit ist? (sich jetzt aber entschieden hat, hierher zu ziehen).  Muss man mit Strafen rechnen…?

jetzt wird’s noch schwieriger…Konsequenzen z.B. in seinem Heimatland, angenommen Italien, weil er jetzt auch einen Wohnsitz in D hat?
Wenn er dort eine Immoblie besitzt?

Danke für euer Rü.
Viele Grüße
Wolfgang