hallo,
mal angenommen, ich hätte vor, eine fernbedienung für ein hoftor zu verschenken. ich würde beim vermieter per mail anfragen, wie ich an eine solche kommen könnte und er würde die mail an die hausverwaltung weiterleiten. diese würde eine elektrikerfirma beauftragen, die erst mal einen falschen sender mitbringt, beim 2. mal aber den richtigen. nun würde ich eine Rechnung bekommen über einen horrenden betrag. sagen wir mal: 202 €.
wer müsste bezahlen bzw. ab welchem betrag müsste ein handwerker (elektrofirma) nachfragen, ob der preis okay ist? im prinzip hat ja keiner (weder vermieter noch ich) den auftrag erteilt.
vielen dank für eure hilfe
Hallo.
Als Sie sichern sind dass kein Autrag erteil ist verlangen Sie eine Kopie!!!
Giebt es keine ,ZAHLEN Sie nicht!!
Ist ein Auftrag - Rechnung unterschreiben Sie in " Vorbehalten ". Rechnung ist zu hoch,Anwalt oder Verbraucherzentrale!!
Adresse Googel !
Gruß.
Das ist schon eher ne Frage für die Juristen - zuerst muss geklärt werden, wer den Auftrag ausgelöst hat. Derjenige sollte auch die Kosten tragen. Handelt er in deiner Vollmacht stehst du wahrscheinlich als Auftraggeber da- ergo hättest du vorher die Kosten erfragen können . Mündliche Verträge zählen ja bekanntlich auch. Ich würde dir mal die webseite jurathek.de empfehlen - dort tummeln sich im Forum die Fachleute für solche Streitfälle rum
Hallo,
ist schon eine komische Sache, die da so abgelaufen ist !
Da du keinen Auftrag erteilt hast und dir auch niemand einen solchen vorlegen kann, gib` die Fernbedienung zurück und vergiss die Angelegenheit.
Zu der Frage der Rückfrage durch Handwerker:
Es hängt sicherlich davon ab, wie ein etwaiger Auftrag formuliert wurde. Wenn z.B. eine Fernbedienung zur Lieferung beauftragt wurde, akzeptierst du mit diesem Schreiben auch fast jeden Preis - solange er nicht schon sittenwidrig ausfällt ! Also aufpassen : Bei möglichen Spielraum erst immer einen Kostenvoranschlag einholen, dann den eigentlichen Auftrag auslösen.
Hoffentlich klappt es nächstes Mal besser.
Locki
Wer die Musik bestellt muss sie bezahlen,
wenn die Hausverwaltung einen Auftag erteilt muss sie
bezahlen.
Hallo Beardie,
das doofe an der Sache ist nur, dass ich vom Elektriker gesagt bekam, dass ich den Erhalt der FB unterschreiben müsse. Jetzt, nachdem ich die Rg. erhielt, hab ich gesehen, dass ich unterschrieben habe, dass ich die Arbeiten überprüft, anerkannt und mängelfrei abgenommen habe. Wie mein Name schon sagt: ich bin blond, aber so was von!!!
Hallo Locki,
das doofe an der Sache ist nur, dass ich vom Elektriker gesagt bekam, dass ich den Erhalt der FB unterschreiben müsse. Jetzt, nachdem ich die Rg. erhielt, hab ich gesehen, dass ich unterschrieben habe, dass ich die Arbeiten überprüft, anerkannt und mängelfrei abgenommen habe. Wie mein Name schon sagt: ich bin blond, aber so was von!!!
Die Hausverwaltung ist die Vertretung vom Eigentümer.
Wenn also diese den Auftrag erteilt hat, darf sie das durchaus. Aber eben nicht für dich, außer du hast sie ausdrücklich darum gebeten…
Montage des falschen Senders muss niemand bezahlen! Das ist Sache des Handwerkers.
Ich weiß, zwar nicht, was Ihr für ein Modell habt, aber unsere war OHNE MONTAGE bereits deutlich teurer als 200 €.
Also würde ich an deiner Stelle bei der Verwaltung nachfragen, wer eigentlich den Auftrag vergeben hat und wo der Kostenvoranschlag ist.
Erst wenn du das weißt, kannst du agieren.
So wünsche noch ein schönes stressfreies WE
Hallo Blondi,
nun sieht die Sache doch schon ganz anders aus !
Nicht destso Trotz möchte ich noch einmal auf den schon sittenwidrigen Preis zurück kommen. Keine Fernbedienung - schon gar nicht eine für`s Garagentor - kann 200€ kosten.
Und wenn ich es richtig verstanden habe, hast du den Erhalt bestätigt, BEVOR du den Preis genannt bekommen hast. Spätestens hier würde ich noch einmal einklinken.
Wenn schon nicht aus Kulanz bei der Firma selbst, so würde ich mir bei einer Verbraucherzentrale Rat holen.
Denn ich meine immer noch : So darf eine Firma nicht handeln.
Viel Glück
Locki
Sorry…
ich war die letzten Wochen außer Gefecht gesetzt und konnte nicht Antworten.
Wenn noch Bedarf besteht… Bitte melden
mfg
A.Ferlau