Wann muss ein Kamien gereinigt werden?

Hallo,
habe zur ganz normalen Gasheizung im Wohnzimmer auch einen geschlossenen Kamien. Der Schornsteinfeger will ihn 2x pro Jahr reinigen. das ist wohl auch ok. Nur wann sollte dies gemacht werden? Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn die Reinigung im Frühjahr und Herbst vorzunehmen. Da im Sommer der Kamien nicht genutzt wird, wäre eine Reinigung wohl im WInter, nach der Hälfte der Heizperiode angebrachter. Ist ds so???

Hallo,

Seit dem Inkrafttreten des SchfHwG ist der zuständige BSFM gem. § 17 i.V.m. § 14 verpflichtet, an den Betreiber einer Feuerungsanlage einen auf der Grundlage das allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechtes ordnungsgemäß erstellten Feuerstättenbescheid unaufgefordert zu erlassen. Aus diesem Bescheid geht hervor wann welche Arbeiten durchgeführt werden.
Ein Verstoß gegen diesen Bestimmungsgrundsatz hat die Rechtswidrigkeit mitunter auch die Nichtigkeit des Bescheides zur Folge.
Nach der Kehr und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl I S 1292) und der Verordnung über kleine und mittlere Feuerstätten (1. BImSchV) vom 15. Juli 1988 in der Bekanntmachung vom 28. Januar 2010 (BGBl I S. 38) setzt der BSFM fest, innerhalb welchen Zeitraums die betriebenen Anlagen zu kehren und/oder zu überprüfen sind.
Sofern die im Bescheid festgesetzten Arbeiten nicht vom zust. BSFM oder seinem Mittarbeiter durgeführt werden, ist die fristgerechte Durchführung der im Feuerstätten-bescheid festgesetzten Arbeiten gem. § 4 SchHwG dem BSFM über jeweils ein Formblatt gem. Anlage 2 der KÜO innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag des jeweils festgesetzten Zeitraumes nachzuweisen.
Der Nachweis ist erbracht, wenn dem zust. BSFM das vollständig ausgefüllte Formular zugegangen ist. Eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Messung nach KÜO und 1.BImSchV ist dem Formblatt gem. § 5 Satz 2 KÜO beizufügen.

Falls der zuständige Scheindienstleister seiner gesetzlichen Pflicht bisher nicht nachgekommen ist, sollten Sie Anzeige bei Ihrem zust. Ordnungsamt einreichen. Ebenso steht es Ihnen auf der Grundlage des SchfHwG frei, einen Feger Ihres Vertrauens (EU)zu beauftragen was erhebliche Einsparungen mit sich bringt.
MfG

habe zur ganz normalen Gasheizung im Wohnzimmer auch einen
geschlossenen Kamien. Der Schornsteinfeger will ihn 2x pro
Jahr reinigen. das ist wohl auch ok. Nur wann sollte dies
gemacht werden? Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn die
Reinigung im Frühjahr und Herbst vorzunehmen. Da im Sommer der
Kamien nicht genutzt wird, wäre eine Reinigung wohl im WInter,
nach der Hälfte der Heizperiode angebrachter. Ist ds so???

Im Allgemeinen richtet sich der Zeitpunkt der Schornsteinreinigung nach der Heizperiode.
Diese Beginnt im Oktober und endet im April. D.h.7 Monate in denen geheizt wird. Davon gehen wir im Schornsteinfegerhandwerk aus.
Findet die Kehrung im November und im Februar statt ergibt dies durchaus Sinn da zwischen November und Februar 3 Monate liegen. Bei der Kehrung im November wird aber dann auch der Ruß aus den Monaten März & April der vorherigen Heizperiode als auch der Ruß von Oktober und November entfernt.

Wird eine Kehrung im Januar und im Mai vorgenommen, hat man bei der Januar-Kehrung den Dreck von Oktober bis Dezember zu beseitigen und im Mai den von Januar bis Mai.

Im Prinzip ist dies also somit nebensächlich. Nur der ABstand zwischen den beiden Kehrungen sollte in etwa 3-4 Monate betragen um die Regelmäßigkeit der Kehrung entsprechend der Heizperiode zu gewährleisten.

Für weitere Informationen können sie sich gerne an die WEbsite ‚www.Schornsteinfeger.de‘ informieren oder über ‚google.de‘ die „Kehr- und Überprüfungs-Ordnung“ (kurz ‚KÜO‘) für das entsprechende Bundesland suchen. Dort steht alles näher beschrieben.

Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
DJ_Dave-B

Hallo Luckey,

ich kehre einen Teil meiner 2-malig zu kehrenden Schornsteine zum 1. Mal im Januar/Anfang Februar und ein 2. Mal im April/Mai/Juni. Ein Teil der 2maligen Schornsteine kann erst im Ende Februar/März zum 1. Mal gekehrt werden. Die werden dann aber auch erst im Dezember ein weiteres Mal gekehrt.
Ich denke, dass es auch ok ginge, wenn man z.B. im Januar und ein 2. Mal erst im Juli kehrt. Im März und dann im September kehren halte ich für blödsinnig und es würde auch der Kehrordnung widersprechen.

MfG.

Storteper


Hallo die Intervalle sind festgelegt. Der Kehrzeitraum richtet sich nach den Intervallen.
Sie können davon ausgehen das der Zeitraum gut gewählt wird.
Nebenbei, Sie können sich bestimmt vorstellen, das Sie nicht der Einzige mit einem Kaminofen in dem Kehrbezirk sind. Der Kollege muss seine Arbeit auch rationell planen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/ge…
S.5

Hallo!
Ich würde ihn eher nach der 1. Winterhälfte und dann im Herbst vor Beginn der Heizsaison kommen lassen. Über den Sommer bzw. zu Herbstbeginn mögen dort evtl. Vögel nisten oder mit dem Nestbau begonnen haben. Das wäre mir sicherer.
Gruß