Wann muss ein Mieter eine Endrenovierung bezahlen

Muss ein Mieter (Ex) eine nachträglich vom Vermieter veranlasste
Endrenovierung bezahlen?
Es wurde weder ein Übergabeprotokoll angefertigt, noch
wurde der Ex-Mieter zu einer Nachbesserung aufgefordert.

Vielen Dank
T. Schuster

moin,

wenn im mietvertrag steht, daß und unter welchen konkreten umständen der ausziehende mieter renovieren muß, wenn diese umstände eingetreten sind, der mieter aber der renovierungspflicht nicht nachgekommen ist und wenn sich aus konkludentem verhalten (kündigung, einstellen der mietzinszahlungen, rückgabe aller schlüssel etc.) erkennen läßt, daß und wann das mietverhältnis beendet wurde.

daß es einer nochmaligen aufforderung des vermieters bedürfte, den mieter nach auszug und schlüsselrückgabe darauf hinzuweisen, daß er doch bitte die wohnung zu renovieren hätte, da der vermieter andernfalls sich gezwungen sähe, diese arbeiten in auftrag zu geben, hielte ich für völlig lebensfern.

saludos, borito

> Es wurde weder ein Übergabeprotokoll angefertigt

Schlecht. Sollte man immer machen! Das schafft Klarheit!

> noch wurde der Ex-Mieter zu einer Nachbesserung aufgefordert

Gut, denn der Mieter hat das Recht erst einmal selbst Abhilfe zu schaffen.

Viele Grüße
Lumpi

jau, „nachbesserung“ geht aber nur, wenn man schon was gemacht hat. hat der mieter aber nicht. daher auch keine „nachbesserung“ möglich, oder?

saludos, borito

er hat die Wohnung übergeben, die Nachbesserung bezieht sich auf den Zustand.
hth

moin,

Hallo

wenn im mietvertrag steht, daß und unter welchen konkreten
umständen der ausziehende mieter renovieren muß, wenn diese
umstände eingetreten sind, der mieter aber der
renovierungspflicht nicht nachgekommen ist und wenn sich aus
konkludentem verhalten (kündigung, einstellen der
mietzinszahlungen, rückgabe aller schlüssel etc.) erkennen
läßt, daß und wann das mietverhältnis beendet wurde.

Ersten beugst du da den Sachverhalt bis zum brechen, zweitens müssten die Klauseln wirksam sein, Drittens kann ein Mietvertrag nicht konkludent durch die von die genannten Tätigkeiten gekündigt werden und viertels hätte ich dafür gern mal die passenende Hausnummer, ich liefer auch gern mal eine zu deiner Kündigungsvorstellung § 568 BGB. Recht ist hier ungleich Raten!

daß es einer nochmaligen aufforderung des vermieters bedürfte,
den mieter nach auszug und schlüsselrückgabe darauf
hinzuweisen, daß er doch bitte die wohnung zu renovieren
hätte, da der vermieter andernfalls sich gezwungen sähe, diese
arbeiten in auftrag zu geben, hielte ich für völlig
lebensfern.

ich sag nur Expertenforum, nur weil du was als Lebensfremd empfindest, ist die rechtliche Bedeutung dieser Aussage mehr als falsch. Es wäre gut, wenn du wenigstens die Grundlagen des Mietrechts und Vertragsrecht kennen würdest, bevor du dich hier so weit aus dem Fenster lehnst