Angenommen ein Mieter hat laut Mietvertrag das Schneeräumen übernommen
und in dem Vertrag steht keinerlei Bezug zu den Zeiten,
ist der Mieter trotzdem verpflichtet nach den kommunalen Vorgaben den Schnee zu räumen?
Schönen Gruß
Hägar
Angenommen ein Mieter hat laut Mietvertrag das Schneeräumen übernommen
und in dem Vertrag steht keinerlei Bezug zu den Zeiten,
ist der Mieter trotzdem verpflichtet nach den kommunalen Vorgaben den Schnee zu räumen?
Schönen Gruß
Hägar
Am besten auf den Sommer warten!
Hallo Hägar,
Angenommen ein Mieter hat laut Mietvertrag das Schneeräumen
übernommen
und in dem Vertrag steht keinerlei Bezug zu den Zeiten,
ist der Mieter trotzdem verpflichtet nach den kommunalen
Vorgaben den Schnee zu räumen?
warum wartet der Mieter nicht einfach auf den Sommer?
Steht im Mietvertrag wenigstens wann es wieder warm wird draußen?
Schönen Gruß
Hägar
dto.
Oder schick Sven Glückspilz raus in den Schnee…
Holger
Angenommen ein Mieter hat laut Mietvertrag das Schneeräumen
übernommen
und in dem Vertrag steht keinerlei Bezug zu den Zeiten,
ist der Mieter trotzdem verpflichtet nach den kommunalen
Vorgaben den Schnee zu räumen?
Hallo Hägar,
deine Verpflichtung hast du im Mietvertrag schon gefunden. Nun ist es auch an dir, die kommunale Satzung für die angrenzenden öffentlichen Wege einzuhalten. Die Fristen für die nichtöffentlichen Bereiche schreibt bestimmt noch jemand. Dazu gibt es einschlägige Urteile.
Grüße
Ulf
Angenommen ein Mieter hat laut Mietvertrag das Schneeräumen
übernommen
und in dem Vertrag steht keinerlei Bezug zu den Zeiten,
ist der Mieter trotzdem verpflichtet nach den kommunalen
Vorgaben den Schnee zu räumen?
Hallo,
wird von der Kommune vorgeschrieben, dass um 7 Uhr die Gehwege geräumt sien müssen, heisst dies, dass um 7 Uhr der Gehweg frei sein muss. Es muss nicht im Mietvertrag stehen, wann Schnee geräumt oder bei Glatteis gestreut werden soll.
Im Übrigen ist der Mieter auch verpflichtet während des Tages bei starkem Schneefall und notfalls noch bis 22 Uhr Schnee zu räumen, wenn es derart schneit, dass solche Massnahmen unumgänglich sind.
In einem Mietvertrag kann niemand Uhrzeiten aufnehmen, zu denen der Mieter Schnee räumen oder bei Glatteis streuen soll. Es kann ja auch erst nach 7 Uhr schneien. Oder glatt werden. Im Übrigem meine ich ganz persönlich, wenn es mir als Bürger nicht mehr gefällt, wenn ich durch den hohen Schnee latschen muss oder jederzeit befürchten muss, dass ich wegen Glatteis ausrutsche, dass ich dann selbst erkenne, dass ich bei mir etwas vor dem Haus und auf dem Gehweg tun muss. Und zwar auch dann, wenn nicht alles geregelt ist. Gerade zu Winterzeiten sollten Mieter wie Vermieter/Anlieger/Eigentümer flexibel sein.
Gruss Günter
Hallo Ulf,
Die Fristen für die
nichtöffentlichen Bereiche schreibt bestimmt noch jemand. Dazu
gibt es einschlägige Urteile.
Meine obige Antwort oben dürfte diesen Hinweis erledigt haben. Ich meine, man muss sein Verhalten an dem messen was man bei anderen ggfls. kritisiert. Und manchmal lohnt es sich, man räumt etwas früher Schnee und notfalls mehrmals als auf einmal zehn Zentimeter räumen zu müssen. 2x bei 5 cm Schnee räumen ist aus meiner Sicht einfacher und leichter und führt auch zu einer geringeren Herzbelastung.
Gruss Günter