Wann muss eine Bank den Erbteil auszahlen?

Doch.
Folge den Links und lies, was dort steht. Niemand kann Dir helfen, wenn Du Dir nicht helfen lässt.
Gruß
anf

ich bin den Links gefolgt. Da ich ja gem. gültigem Erbschein gleichberechtigter Erbe zusammen mit meiner Schwester bin, war auch ich der Überzeugung , dass ich automatisch gleichberechtigter Kontomitinhaber der Erblasserkonten meiner Mutter bin. Die Bank bestätigt mir aber nicht, dass es sich jetzt um Gemeinschaftskonten handelt. Daher mein Statement: Wohl kein Gemeinschaftskonto.
An anderer Stelle habe ich darauf hingewiesen, dass die Bank 200 km entfernt ist und ich nicht einfach mal hingehen kann. Die Bank verweigert grundlos jegliche Korrespondenz. Mehrer Emails und Briefe wurden einfach ignoriert. Bei Telefonanrufen erhalte ich lediglich den Hinweis: Zu diesem Thema werden keine Telefonauskünfte erteilt.

„Niemand kann Dir helfen, wenn Du Dir nicht helfen lässt.“ Diese Aussage verstehe ich nicht. Ich lasse mir liebend gern helfen und bin dankbar für jede Information, die mich weiter bringt.

Genau. MITinhaber. Das nennt man übrigens auch Gemeinschaftskonto.

Erster Satz im Gesetz:
„Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu.“
Genau daraus folgt, dass keiner von Euch beiden irgendwas selber entscheiden kann. Daraus folgt, dass es kein Oder-Konto, sondern ein Und-Konto ist. Bei dem nicht einer ‚seine Hälfte‘ abheben kann (wobei die Bank doch auch gar nicht wissen kann, was genau die Hälfte der Erbschaft ist).

Frag Deinen Anwalt, der soll Dir das mal erklären.
Gruß
anf

Vielleicht wird hier das eigentliche Problem nicht erkannt. Es ist mir doch bekannt, dass es sich hier um ein Gemeinschafts- bzw. UND-Konto handelt. Mein Versuch gemeinschaftlich mit meiner Schwester zu handeln wird sowohl von meiner Schwester als auch von der Bank grundlos geblockt. Das ist das Problem.

Meine Schwester hat von mir eine Vollmacht erhalten, dass ich damit einverstanden bin, dass sie die Löschung unseres Gemeinschaftskontos und die daraus folgende Auszahlung in Auftrag geben darf. Aber sie macht es nicht.
Die Bank antwortet auf keine meiner Briefanfragen und Emails, das habe ich bereits mehrfach geschildert.
Da ich keinerlei Antworten erhalte, kenne ich auch den Grund für diese Ignoranz nicht.

Ich denke, zu diesem Punkt ist genug gesagt. Ich habe mich jetzt an die Beschwerdestelle der Volks- und Raiffeisenbanken in Berlin gewandt. Ein Ombudsmannverfahren wurde eröffnet.