Wann muss eine Bank den Erbteil auszahlen?

Der Erbschein liegt seit 4 Wochen vor und wurde der Bank ausgehändigt.
Auf meine Aufforderung, meinen Erbteil aus dem Kapitalvermögen meiner verstorbenen Mutter auszuzahlen,
reagiert die Bank einfach nicht. 2 Briefe und 2 Emails wurden einfach ignoriert.
Bei einem Telefonanruf wurde mir gesagt, telefonische Auskünfte würden nicht erteilt.
Eine Weiterleitung zu einem verantwortlichen Sachbearbeiter wurde abgelehnt.
Wie kann ich erreichen, dass die Bank mir meinen Erbteil auszahlt ?

Hallo

Bist du Alleinerbe, oder gibt es noch andere Erben?
Falls letzteres, gibt dieser Link vielleicht Auskunft:
https://www.google.de/search?q=bank+erschein+wann+muss+ausgezahlt+werden&rlz=1C1GGRV_enDE751DE751&oq=bank+erschein+wann+muss+ausgezahlt+werden&aqs=chrome..69i57.19047j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

Viele Grüße

Wohl eher nicht:

Nein, meine Schwester ist ebenfalls Erbe, je 1/2

Wie wäre es damit mal hinzugehen und zu fragen woran es hakt, wenn Briefe und Mails nichts fruchten? Kann viele Gründe haben, Und hier weiß ja keiner welche Unterlagen vorliegen und wie sie aussehen.

Die Bank meiner Mutter ist 200 km entfernt, einfach hingehen ist nicht…

Ich habe von der Bank eine sogenannte „Anzeige über die Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens
(§ 33 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Gesetz in Verbindung
mit § 1 Erbschaftsteuer- Durchführungsverordnung)“ bekommen und ausgefuellt am 10.07.2017 der Bank zurueck geschickt.

Ich hab mich vertan, ich wollte nicht die Google-Suche verlinken, sondern diese Seite:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erblasser-konto.html

Da steht drin, dass man bei mehreren Erben gemeinsam handeln muss.

Ich kann mich auch erinnern, ich musste auch mit meiner Schwester zusammen zur Bank gehen und das Konto unserer Mutter auflösen. - Es gibt aber bestimmt auch andere Möglichkeiten als gleichzeitiges persönliches Erscheinen, die wahrscheinlich im Link drinstehen.

Dann müsst ihr wohl irgendwie gemeinsam handeln.

Aber wieso die Bank Briefe nicht beantwortet, weiß ich natürlich auch nicht.
Gibt es von der Bank vielleicht eine Filiale in deiner Stadt? Da könntest du dich doch wenigstens erkundigen, wie man vorgehen kann.

Du alleine gar nicht. Ihr seid zu zweit, Ihr müsst alles GEMEINSAM verfügen. Alles, was Du allein unterschreibst, ist schlicht ungültig und DARF von der Bank gar nicht ausgeführt werden. Steht auch so in
https://dejure.org/gesetze/BGB/2038.html

Nimm Kontakt mit Deiner Schwester auf und dann GEMEINSAM noch mal von vorne das Ganze.
Gruß
anf

Hat deine Schewster das auch bekommen, ausgefüllt und zurückgeschickt?

das weiss ich nicht. Es gab Differenzen mit meiner Schwester. Sie ist gem. Uebergabvertrag (sie hat den Grundbesitz meiner Eltern in 1976 uebernommen) verpflichtet, das Begraebnis meiner Eltern aus der eigenen Tasche zu bezahlen, aber sie hat die Erbmasse dazu benutzt, um irgendwelche Rechnungen zu bezahlen, obwohl kein Erbschein erstellt war. Sie hatte eine Vollmacht, die ich sofort nach dem Tod meiner Mutter widerrufen habe.
Die Bank hat ihr trotzdem die Transaktionen erlaubt. Dadurch ist die Erbmasse erheblich gemindert. Nachdem ich dies angeprangert habe, ignoriert meine Schwester und auch die Bank jeglichen Versuch einer Korrespondenz.

Mein Vater hatte verfuegt, dass in 1976 meine Schwester mich mit 25.000 DM auszuzahlen hat. Das hat sie abgelehnt. Daraufhin hat sie mein Vater im Uebergabevertrag verpflichtet, mir ein Erbgeld von 5000 DM zu zahlen. Sie hat den Vertrag unterschrieben, aber nie gezahlt. Im Testament von 1979 ist ein Sparguthaben in Hoehe von 5700 DM eingetragen, das allein mir zusteht. Sie hat darauf hin versucht, das Testament fuer nichtig zu erklaeren und das Amtsgericht hat dem zugestimmt. Da aber ein Testament nur fuer nichtig erklaert werden kann, wenn durch z.B. den laenger lebenden Erblasser ein neues gemacht wurde oder der Erblasser selbst es fuer nichtig erklaert, habe ich erfolgreich Widerspruch eingelegt. Darauf hin meinte das Amtsgericht, dieses Sparguthaben stuende mir nur zu, wenn meine Eltern gleichzeitig gestorben waeren. Das ist natuerlich Bloedsinn hoch 3. Ein Amtsgericht ist nicht berechtigt, ein Testament zu Gunsten eines Erben zu interpretieren und Rechtberatung auszuüben. Mein Vater hat mir auf dem Sterbebett kurz vor seinem Tod noch einmal zugesichert, dass ich das Geld bei Faelligkeit erhalten werde. Ich werde also seit Jahren gewissenlos belogen und betrogen.

Ist gibt nur einen Kontoinhaber und das war meine verstorbene Mutter. Es handelt sich hier nicht um ein Gemeinschaftskonto von meiner Schwester und mir.

Ich habe mich vor 1 Woche an die Beschwerdestelle der Raiffeisenbanken in Berlin gewandt. Bis jetzt gab es keine Reaktion von dieser Stelle. Man hat mir nur den Erhalt der Beschwerde bestaetigt und dem Ganzen ein AZ zugeordnet, das ich bei jeder Nachfrage anzugeben habe. na toll …

Doch, das tut es.
Die Bank macht automatisch aus dem Konto eines Verstorbenen ein Gemeinschaftskonto, wenn es mehrere Erben gibt.

Automatisch wird auch hinter den Namen des Kontoinhabers das Wort „Erben“ gesetzt.
.

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Hallo

Das ist ja ein richtig komplizierter Fall, der wohl nicht in einem Forum geklärt werden kann, jedenfalls nicht mit so lückenhaften Informationen.

Ob das Blödsinn hoch 3 oder 4 ist, sei dahingestellt. Aber wie kommst du an einen Erbschein, wenn das Amtgericht feststellt, dir stünde das Erbe gar nicht zu? Oder geht es da wiederum um einen anderen Betrag?

Und wieso wollte dein Vater deine Schwester verpflichten, dir 25.000 DM auszuzahlen, als sie es aber ablehnt, dir nur noch ein Erbgeld von 5000 DM zukommen lassen?

Solche mündlichen Versprechen haben aber meist mangels unabhängigen Zeugen keine rechtliche Wirkung.

Vielleicht ja auch von deinem Vater, der dich mit seinen Versprechungen nur bei Laune halten wollte?

Ich denke, das ist eine sehr lange und umfangreiche Geschichte …

Das Amtsgericht kann mir natürlich das Erbe (Kapitalvermögen) meiner Mutter nicht verweigern. Der gemeinschaftliche Erbe (je zur Hälfte) steht mir natürlich zu. Es hat aber abgelehnt, die Quote zu meinen Gunsten zu ändern, obwohl laut Testament ein Sparguthaben nur mir zusteht und ich es nicht mit meiner Schwester teilen will.

Bei der Besitzüberschreibung von Eltern an eines ihrer Kinder setzte der Eigentümer (mein Vater) fest, wie hoch die Auszahlung ist, die meine Schwester an mich zu zahlen hatte. Es gibt keinen gesetzlichen Richtwert, wie hoch die Auszahlung sein muss. Normal ist etwa 1/3 des Schätzwertes. Von ursprünglich 38.000 DM ist mein Vater auf 25.000 DM zurück gegangen. Beides hat meine Schwester abgelehnt. Nur die zuletzt festgelegten 5000 DM hat sie per Unterschrift akzeptiert, aber nie gezahlt.

Meine damalige Freundin war im Mai 1979 Zeuge, des Gesprächs. Wir mussten meinem Vater auf dem Sterbebett versprechen, für immer zusammen zu bleiben und zu heiraten. Hat aber nicht geklappt. Ich habe aber keinen Kontakt mehr zu ihr.

Meine Eltern waren sehr verzweifelt über das Verhalten meiner Schwester/Schwager. Es hat sie sehr belastet, dass meine Schwester einen sehr großen Grundbesitz inkl. Gebäude und einen hohen Sachwert quasi umsonst bekommen hat. Die Worte meines Vaters waren: Junge ich kann es ihnen nicht aus den Rippen schneiden.

Hast du denn die Unterschrift noch?
Hm, allerdings dürfte die Forderung verjährt sein, wenn sie nicht alle paar Jahre (nachweislich) wiederholt wurde, jedenfalls, wenn sie eigentlich damals hätte ausgezahlt werden sollen.

Irgendwie würde ich mich aber auch vom Vater verraten und verkauft fühlen. Sie hat also irgendwas (wohl ein Anwesen o.ä.) im Werte von damals 114.000 DM (heute sicher sehr viel mehr) erhalten und sollte nur 5000 DM auszahlen?

Wenn das Testament da eindeutig ist, müsste sich das eigentlich durchsetzen lassen, zumal deine Schwester ja anscheinend schon eine kapitale Schenkung zu Lebzeiten deiner Eltern erhalten hat.
Hast du schon mal einen Rechtsanwalt konsultiert?

zu 1)
Die Unterschrift wurde im Rahmen des Übergabevertrages von ihr geleistet. Diesen Vertrag habe ich erst vor etwa 6 Wochen vom Grundbuchamt nach einer Anfrage bekommen. Obwohl ich ihm Vertrag namentlich erwähnt wurde, hat mich seinerzeit weder der Notar noch mein Vater davon in Kenntnis gesetzt. Meine Schwester schon gar nicht. Daher sehe ich Chancen, dass die Verjährung erst jetzt startet. der Text:
§4
Die Übernehmerin verpflichtet sich, an ihren Bruder, Student
Gxxxxxx Cxxxxx in Nxxxxxxxxx zur endgültigen Abfindung
ein Erbgeld von 5000,-- DM zu zahlen,
das bis zum 31.12.1980 fällig ist, von der Übernehmerin auch schon früher, ggf. in Raten gezahlt werden kann.
(das Datum wurde handschriftlich korrigiert, vermutlich verlängert)

zu 2)
gut gerechnet, der Schätzwert betrug damals 115.000,-- DM.
Ja, letztendlich nur 5000,-- DM. Ich habe niemals mündlich oder schriftlich zugestimmt, dass ich auf die 25.000,-- DM verzichte. Als Student hätte ich das Geld gut gebrauchen können. Ich musste mein gesamtes Studium selbst finanzieren. Dadurch, dass ich nichts bekommen habe, gab es bis kurz vor dem Tod meines Vaters ca. 3 Jahre lang keinen Kontakt mehr zu meiner Familie. Nach dem Tod meines Vaters nur noch den obligatorischen Besuch meiner Mutter zu Weihnachten.

zu 3)
ich habe einen Rechtsanwalt konsultiert. Aber da -nach Angaben der Bank- im Gegensatz zu den Aussagen meiner Mutter, das Sparbuch nicht mehr existiert, meinte der Anwalt nur: Ihre Mutter hat es wahrscheinlich anderweitig verwendet. Das Sparbuch lief auf ihren Namen. Das hätte meine Mutter nie getan. Dafür war sie viel zu ehrlich und gottesfürchtig. Wie gesagt, sie hat vor etwa 5-6 Jahren noch davon gesprochen. Leider hat sie dieses Sparbuch und weitere Sparguthaben meiner Schwester zur Verwaltung übergeben. Meine Schwester leugnet, etwas von dem Sparbuch zu wissen.