Wann muss eine Haustür ersetzt werden?

Mieter X hat schon wieder ein Problem.

Mieter X wohnt seit ca. 1 Jaht in einem 5-Parteien Haus, indem auch der Vermieter wohnt.
Kurz nach dem Einzug hat der Vermieter die Hauseingangstür reparieren lassen, da diese nichtmehr selbstständig schloss.
Nun ist diese Tür wieder kaputt.
Sie schließt nicht selbstständig und lässt sich nur mit viel Kraft zuziehen, wodurch die Tür beim Schließen sehr laut knallt.
Nach Aussage des Vermieters ist die Tür nicht reparabel, da sie sich (durch die Kälte?) verzogen hat.

Nun fordert der Vermieter, dass alle Mieter zum schließen der Tür ihren Schlüssel benutzen, damit die Tür nicht so laut knallt. Außerdem befürchtet er, dass die Tür, selbst wenn sie zugezogen ist, nicht sicher ist, und will, dass die Tür auch Tagsüber immer abgeschlossen ist.
Müssen sich die Mieter nun an die Angaben des Vermieters halten, oder muss der Vermieter die Tür erneuern, wenn sie defekt ist? Die Tür ist auch schon sehr alt.

Haustür knallt zu, Hausordnung geändert
Hallo Mieter X

Mieter X wohnt seit ca. 1 Jaht in einem 5-Parteien Haus, indem
auch der Vermieter wohnt.

schön

Kurz nach dem Einzug hat der Vermieter die Hauseingangstür
reparieren lassen, da diese nichtmehr selbstständig schloss.

auch gut

Nun ist diese Tür wieder kaputt.

Hmm, könnte es auch sein, das sie nur nicht richtig schließt anstatt das die Tür komplett kaputt wäre?

Sie schließt nicht selbstständig und lässt sich nur mit viel
Kraft zuziehen,

Dies könnte an einem Türschließer (wenn vorhanden) liegen…
(einfach mal auf so ein Gestänge in oberen Türbereich achten)

wodurch die Tür beim Schließen sehr laut
knallt.

…der bei Kälte andere hydraulische Eigenschaften hat. Bei warmen Wetter könnte alles wieder normal sein.

Nach Aussage des Vermieters ist die Tür nicht reparabel, da
sie sich (durch die Kälte?) verzogen hat.

Nun fordert der Vermieter, dass alle Mieter zum schließen der
Tür ihren Schlüssel benutzen, damit die Tür nicht so laut
knallt.

Wenn dies der VM in die Hausordung aufnimmt, sollte sich jeder M daran halten. Der VM ist berechtigt eine Hausordnung den Gegebenheiten anzupassen.

Außerdem befürchtet er, dass die Tür, selbst wenn sie
zugezogen ist, nicht sicher ist, und will, dass die Tür auch
Tagsüber immer abgeschlossen ist.

Dies wäre auch ein neuer Hausordnungspunkt, der zu befolgen wäre.

Müssen sich die Mieter nun an die Angaben des Vermieters
halten,

Wenn diese neuen Hausordungspunkte den M nichts kosten, ja.

oder muss der Vermieter die Tür erneuern,

Nein, Ein Türschließer läßt sich meist durch eine Schraube neu einstellen (zB auf die Kälte). Wenn nicht könnte auch der (defekte) Türschließer erneuert werden.

wenn sie
defekt ist?

Was hat eine defekte Tür mit dem Schließen zu tun? Entweder ist die Tür komplett oder nicht, alles andere liegt an der Schließanlage.

Die Tür ist auch schon sehr alt.

Ja, das macht ja oft den besonderen Charme enes Haues aus.

vlg MC