Das Vereinsrecht sieht gar keine Kassenprüfung vor. Die Kassenprüfung ist aber in der Satzung verankert. Nach meiner Auffassung kann eine Kassenprüfung nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres stattfinden oder ?
Hallo Ulrich Schersching,
grundsätzlich sollte jeder eingetragene Verein eine
Kassenprüfung machen und diese mindestens vor jeder
Mitgliederversammlung mit Neuwahl, da sonst ja keine
Entlassung der Kasse und des Vorstandes erfolgen kann.
Wäre mir als Vorstand sonst zu gefährlich.
Eine Prüfung der Kasse kann zu jeder Zeit stattfinden,
wenn Kassenprüfer (die gewählt sein sollten)und Kassenwart/in sich über den Termin einig sind, aber mindestens s. oben.
Gruss KUBO
Das Vereinsrecht sieht gar keine Kassenprüfung vor. Die
Kassenprüfung ist aber in der Satzung verankert. Nach meiner
Auffassung kann eine Kassenprüfung nur nach Ablauf eines
Geschäftsjahres stattfinden oder ?
Hallo,
tut mir leid, aber ohne Satzung kann ich Ihnen da keine Auskunft geben, da mir die Rechtsgrundlage fehlt!
Möglichkeit per Mail: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Robert Fritzlar
Vorstandsvorsitzender
Bereichsleiter Coaching/Mentoring
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.
www.cpo-team.de
Wann muß eine Kassenprüfung Verein stattfinden ?
Guten Abend Herr Schersching,
Sie stellen eine für das Vereinsleben so wichtige Frage und es liegt erst eine Antwort vor?
Es ist zunächst richtig, dass das Vereinsrecht des BGB keine Vorschriften zur Kassenprüfung enthält. Andererseits sind die meisten eingetragenen Vereine gemeinnützig und müssen daher auch das Steuerrecht der Abgabenordnung (AO) beachten. Dort sieht der § 63 auch nur relativ allgemein „ordnungsgemässe Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben“ vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__63.html
Gesetzlich gibt es im Recht der Genossenschaften jedoch die Vorschrift des § 53 GenG mit der Verpflichtung zu ein- und zweijährigen Jahresabschlüssen, deren Überprüfung plus Erstellung eines Lageberichts.
http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__53.html
Dieser Vorschrift folgend sehen daher fast alle Vereins- Satzungen parallel zu den Jahresabschlüssen der Vereine richtigerweise auch entsprechende Kassenprüfungen vor.
Positive Kassenprüfungen sind ja im übrigen auch die Voraussetzung für eine positive Bewertung des Finanzführung des Vereins und damit für den Vorschlag an die Mitgliederversammlung, einem Vorstand die sogenannte „Entlastung“ zu erteilen. Dies beinhaltet den Entscheidungsvorschlag, den Vorstand zu entlasten, also von einer Haftung für die Finanzführung freizustellen.
Konnten diese Ausführungen Ihre Frage nun vollständig beantworten?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.