Wann muss eine Kündigung eingehen?

Hallo Ihr „Wissenden“

ich stehe da vor einem kleinen Problem.

Angenommen in einem Arbeitsvertrag steht die Klausel: „Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende“. Weiterhin angenommen der betreffende AN möchte eine neue Arbeitsstelle zum 01.01.2007 antreten. Wann muss spätestens die Kündigung beim momentanen Arbeitgeber vorliegen.
Ich bin der Meinung das dieser Termin der 30.09.2006 (respektive der 29.09.2006, da der 30.09. ein Samstag und somit kein Arbeitstag im Unternehmen)wäre.
Liege ich da richtig, und wenn nicht, wann ist der späteste Termin für die Kündigung?
Vielen Dank für Eure Unterstützung und eine kurze Rückinformation im Voraus sagt

der Ratlose

FAQ schon gelesen?
Hi!

FAQ:1990 sollte da helfen

Liege ich da richtig

Ja!

LG
Guido

Hi Guido,

vielen Dank für die schnelle Auskunft, ich wollte mich nur noch einmal rückversichern.
Ich wünsche einen schönen Tag.

Viele Grüße

derRatlose

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