Guten Tag,
ich bin vor kurzem umgezogen und habe mich an einen Makler gewandt, der eine Wohnung angeboten hat, bei der die Provision lt.Anzeige vom Vermieter gezahlt wird.In letzter Konsequenz wurde mir die Wohnung nicht zugesprochen, so das der Makler mir eine andere gezeigt hat, die ich dann angemietet habe. Ich habe bei dem Makler keinen Maklervertrag unterschrieben oder irgendetwas, aus dem hervorgeht, das er eine Provision bekommt. Nun möchte der Makler Provision haben, wo ich von ausgegangen bin, das diese ebenfalls vom Vermieter gezahlt würde, da mir nichts anderes gesagt wurde.
Muß ich nun die Provision zahlen?
Und die zweite Frage ist: Meine Lebensgefährtin(wir sind nicht verheiratet oder rechtlich verbunden), soll nun ebenfalls von der Maklerin belangt werden,obwohl sie diese nie gesehen oder mit ihr gesprochen hat. Ebenfalls hat sie logischerweise nie etwas unterschrieben, außer eben den Mietvertrag, weil das die Vermieterin verlangt hat.
In wie weit kann meine Freundin von der Maklerin belangt werden?
Ich würde mich sehr über kurzfristige Antworten freuen.Vielen Dank im voraus.
Vorab: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die Hinweise erfolgen aufgrund eigener Kenntnisse und Beurteilungen.
Der Makler hat nur einen Provisionsanspruch an Sie, wenn dies vereinbart war. Hierfür gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten: einen mündl. oder schriftl. Vertrag oder ein konkretes Vermittlungsangebot, bspw. über ein Exposé in dem eine Courtageforderung enthalten ist. Wenn Sie ein solches Angebot annehmen oder angenommen haben, was auch durch konkludentes Handeln geschehen sein kann, dann ist der Makler im Recht. War dies nicht der Fall und hat der Makler Sie auch nicht in anderer Weise darauf hingewiesen, dass dieser/sein Nachweis über die Möglichkeit eines Mietvertragabschlusses courtagepflichtig ist, dann dürfte kein Anspruch entstanden sein.
Pauschal ist die Antwort jedoch schwierig, da in solchen Fällen immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Hatten Sie z.B. das zweite Angebot konkret nachgefragt und war in der Anzeige eine Provisionsforderung enthalten, dürfte es schwieriger werden.
Grundsätzlich können Ansprüche an alle Vertragsbeteiligten entstehen.
In Ihrem Fall und wenn tats. nichts vereinbart wurde, würde ich der Courtageforderungen (oder beiden) widersprechen. Mit dem Hinweis, dass eben keine Courtagezahlung vereinbart war und Sie annehmen konnten, mussten, durften, dass auch dieses -wie erstes- Angebot für Sie als Interessent courtagefrei sein sollte. Beweispflichtig ist der Makler!
Hallo,
das wird am ende richter entscheiden müssen denn das erste wohnung wird ja von eigentümer bezahlt und es ist klar das der makler provision bekommt also der makler ist verpflichtet das sie für die wohnung zusagen das er auch sagen musst das es provision zu bezahlen ist natürlich müssten sie auch was unterschreiben aber mittlerweile reicht auch eine nachweis bestätigung das sie gemeinsam kontakt hatten und das muit ihrer freundin hm…nee der makler kann von ihrer freundinn nichts verlangen. also kurz gesagt sie zahlen nicht es kommt zur klage vor gericht gehen und der richter wird ein vergleich ziehen bsp 500euro oder so dann hängt es von ihnen ab ja oder nein hm…ich würde nein sagen:wink: dann nochmal gerichts termin und recht bekommen:wink: denn sie sind ein orivat person und er ein gewerbe betreiber und er hat mehr verpflichtungen als sie:wink:
zur info er kann auch nicht zur inkasso gehen denn er hat nix in der hand.machen sie sich kein kopf sie sind im recht:wink: aber was ich oft gelernt hab im recht sein hast immer noch nicht recht bekommen…sollte er nur ein brief diesbezüglich geschrieben haben dann hm…machen sie schnell ein rechtschutz versicherung und bsichen glück bekommmen sie alles bezahlt dann haben sie auch kein problem mehr dann macht alles anwalt für sie:wink:
ich hoffe ich konnte weiter helfen für weitere fragen einfach schreiben bis dann
LG
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.
Ich habe von dem Makler kein Expose bekommen und wurde auch nicht darauf hingewiesen. Die Maklerin hat diese Wohnung auch nicht inseriert gehabt, da sie grade erst gekündigt wurde. Und ich bin nach deren Tip davon ausgegangen, das die wohnung ebenfalls Provisionsfrei ist, da wie gesagt dazu kein Hinweis kam.
Dann würde ich wie empfohlen verfahren und widersprechen
Guten Tag,
ich bin seit 18 Jahren Immobilienmakler.
Das hört sich alles außerst unseriös an.
Der Makler muss um einen Courtageanspruch zu erlangen ursächlich mitgewirkt
haben, vom Vermieter beauftragt sein und dem Kunden vorher mitteilen, das
eine Provision anfällt!
Das die Freundin da noch belangt werden soll ist mir unerklärlich.
Ich würde die Sache gelassen sehen und bei weiteren Forderungen einen Anwalt
zur Erstberatung aufsuchen.
Auf keinen Fall vor anwaltlicher Beratung etwas zahlen.
DAS IST LEDIGLICH MEINE PRIVATE EINSCHÄTZUNG OHNE GEWÄHR UND HAFTUNG. ICH
BIN KEIN ANWALT UND KANN DAHER AUCH NICHT ANWALTLICH BERATEN.
Gruß
Wolfgang
Tja, da hat die Kollegin wohl Pech gehabt. Wenn die Situation so wie beschrieben war, durften Sie davon ausgehen, dass die Courtage nur vom Vermieter gezahlt wird. Sie hätten einen ausdrücklichen Hinweis erhalten müssen, wenn eine andere Courtageregelung gelten soll. Wenn auch im Mietvertrag kein Courtagevermerk vorhanden ist (üblich unter „Besondere Vereinbarungen“), ist selbstverständlich auch Ihre Partnerin außen vor. Es ist kein rechtsgültiger Maklervertrag zustande gekommen. Gut ist es natürlich, wenn Sie bei den Gesprächen Zeugen dabei hatten. Aber die Beweislast liegt sowieso bei der Maklerin.
Wichtiger Hinweis: Ich kann und darf keine Rechtsberatung erteilen, sondern gebe nur meine persönliche Rechtsauffassung wieder.
Guten Tag,
ich bin vor kurzem umgezogen und habe mich an einen Makler
gewandt, der eine Wohnung angeboten hat, bei der die Provision
lt.Anzeige vom Vermieter gezahlt wird.In letzter Konsequenz
wurde mir die Wohnung nicht zugesprochen, so das der Makler
mir eine andere gezeigt hat, die ich dann angemietet habe. Ich
habe bei dem Makler keinen Maklervertrag unterschrieben oder
irgendetwas, aus dem hervorgeht, das er eine Provision
bekommt. Nun möchte der Makler Provision haben, wo ich von
ausgegangen bin, das diese ebenfalls vom Vermieter gezahlt
würde, da mir nichts anderes gesagt wurde.
Muß ich nun die Provision zahlen?
Und die zweite Frage ist: Meine Lebensgefährtin(wir sind nicht
verheiratet oder rechtlich verbunden), soll nun ebenfalls von
der Maklerin belangt werden,obwohl sie diese nie gesehen oder
mit ihr gesprochen hat. Ebenfalls hat sie logischerweise nie
etwas unterschrieben.
Eigentlich hätten Sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass für besagte Wohnung eine Provision
gezahlt werden muss.
Mindestens in einem Expose, dass Sie nachweislich erhalten hätten, hätte das erwähnt sein müssen.
Wir lassen uns entweder einen Nachweis unterschreiben oder eine Selbstauskunft, in der ausdrücklich steht,
dass es sich um ein provisionspflichiges Angebot handelt, und wir weisen darüber hinaus auch noch mal mündlich darauf hin.
Gibt es überhaupt keinen Nachweis, sollten eigentlich weder Sie noch Ihre Freundin belangt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Ralf Limbach
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland - IVD
Mitglied in der Vereinigung Europäischer Makler - CEI
Händelstraße 25-29, D-50674 Köln
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AG Köln HRB 35184, Geschäftsführer: Ralf Limbach
Hallo auch!
Leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da ich selbst Versicherungsmakler bin.
Gruß
Chris