bei einem firmenfahrzeug mit 1% regelung- im vertrag steht drin, dass mit der „freistellung vom dienst“ der pkw abgegeben werden muss. da die kündigungsfrist 6 monate sind (ende frist 30.08.10) sind nun folgende fragen:
muss das fahrzeug abgeben werden? muss der AG das Fahrzeug finanziell kompensieren sprich gehaltlich ausgleichen?
Da die Person der Firma nicht mehr zur Verfügung steht so benötigt dieser auch den Firmwagen nicht mehr. Dieser darf dann auch Geldwertig nicht mehr geltend gemacht werden, heißt das Gehalt bis zum Austritt aus dem Unternehmen muß berichtigt werden um den Geldwert des Firmenwagens.
Da die Person der Firma nicht mehr zur Verfügung steht so benötigt dieser
auch den Firmwagen nicht mehr. Dieser darf dann auch Geldwertig nicht mehr
geltend gemacht werden, heißt das Gehalt bis zum Austritt aus dem
Unternehmen muß berichtigt werden um den Geldwert des Firmenwagens.
Das ist vom Prinzip her richtig, wenn es einen Vorbehalt gibt, daß der in der Freistellungsphase den Firmenwagen zurückfordern kann. Es ist dann eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils zu zahlen. Ohne entsprechende Vereinbarung kann der AG das nicht so einfach machen.
Lieber Guido, wenn du richtig gelesen hättest dann wäre dir
die Zeile… man lernt nie aus… auch nicht entgangen.
Wo genau in auch nur einem Deiner Bullshit-Antworten schränkst Du ein?
Du stellst in JEDER Deiner Antworten eine falsche These auf und ziehst dann den Schwanz ein, wenn Dir jemand sagt: Das ist falsch.
(so ist auch hier eine eindeutige falsche Aussage, die kein „vielleicht“ enthält /t/wann-muss-firmenfahrzeug-abgeben-werden/5766528/2
Wenn Du lernen willst, ist es ja ok, dann mache das verdammt nochmal, bevor Du hier Rat suchenden Menschen Scheiße erzählst, die für die Rat suchenden Leute teuer werden kann!