Wann muß gekündigt werden?

Hallo,

angenommen,ein Arbeitsvertrag enthält eine Probezeit von 6 Monaten.
Nehmen wir mal an,die Probezeit endet am 31. Januar.
Der Arbeitgeber teilt dem Arbeitnehmer eine Woche vorher mit,dass er ihn wahrscheinlich bald kündigen muß.
Die schriftliche Kündigung bekommt der Arbeitnehmer am 1.Februar,mit Datum vom 31.Januar überreicht.
Im Arbeitsvertrag ist schriftlich festgehalten,dass die Kündigungsfrist
in der Probezeit 7 Tage beträgt.

1.Frage:Hätte nicht dann auch 7 Tage vor dem 31.Januar gekündigt werden
müssen?

Gilt in diesem Fall nicht schon die Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Angenommen der Arbeitgeber beschäftigt den Arbeitnehmer noch bis Mitte Februar,weil er noch Überstunden und Urlaubsanspruch hat,ist dann nicht automatisch die Probezeit abgelaufen?

Noch eine Frage:steht einem Arbeitnehmer für den halben Februar nicht auch Urlaub zu ?

Ich bin über jede Anregung dankbar.
Gruß Bea

zu spät!
Hi!

Nehmen wir mal an,die Probezeit endet am 31. Januar.
Die schriftliche Kündigung bekommt der Arbeitnehmer am
1.Februar,mit Datum vom 31.Januar überreicht.

zu Spät! Die Probezeit endet am 31.01. - bis dahin hätte die Kündigung während der Probezeit zugestellt sein müssen!!!

Wobei: Der Empfang wurde doch nicht etwa schriftlich mit dem 31.01.06 bestätigt, oder?!

1.Frage:Hätte nicht dann auch 7 Tage vor dem 31.Januar
gekündigt werden
müssen?

Nein! Wäre die Kündigung spätestens am 31.1. zugestellt gewesen, hätte die Kündigungsfrist dort noch 7 Tage betragen (wenn sie denn überhaupt so rechtens ist).

Gilt in diesem Fall nicht schon die Kündigungsfrist von 4
Wochen?

In diesem fiktiven Fall: Definitiv!

Angenommen der Arbeitgeber beschäftigt den Arbeitnehmer noch
bis Mitte Februar,weil er noch Überstunden und Urlaubsanspruch
hat,ist dann nicht automatisch die Probezeit abgelaufen?

Dann wäre die Kündigung sogar hinfällig, weil man über den Kündigungstermin hinaus gearbeitet hätte…

Noch eine Frage:steht einem Arbeitnehmer für den halben
Februar nicht auch Urlaub zu ?

Urlaubsansprüche erwirkt man nur für den VOLLEN Monat (stark vereinfacht - hier aber vermutlich zutreffend).

Ich bin über jede Anregung dankbar.

OK - Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, Feststellungsklage erheben lassen und abwarten, was kommt!

LG
Guido

Hallo Bea,

Die schriftliche Kündigung bekommt der Arbeitnehmer am
1.Februar,mit Datum vom 31.Januar überreicht.
Im Arbeitsvertrag ist schriftlich festgehalten,dass die
Kündigungsfrist
in der Probezeit 7 Tage beträgt.

Das ist schon mal sehr merkwürdig. Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag?

1.Frage:Hätte nicht dann auch 7 Tage vor dem 31.Januar
gekündigt werden
müssen?

Wenn da nur steht, dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 7 Tage beträgt, dann würde eine Übergabe am 31.1. noch gereicht haben.

Gilt in diesem Fall nicht schon die Kündigungsfrist von 4
Wochen?

Wenn das die Kündigungsfrist nach der Probezeit ist: Ja.

Angenommen der Arbeitgeber beschäftigt den Arbeitnehmer noch
bis Mitte Februar,weil er noch Überstunden und Urlaubsanspruch
hat,ist dann nicht automatisch die Probezeit abgelaufen?

Hä? Die Probezeit ging doch nur bis 31.1…

Noch eine Frage:steht einem Arbeitnehmer für den halben
Februar nicht auch Urlaub zu ?

Eher nicht. Das Bundesurlaubsgesetz spricht von ganzen Beschäftigungsmonaten und - vermutlich - würde auch kein Tarifvertrag halbe Monate für einen Urlaubsanspruch anerkennen. Aber man weiß ja nie.

Bea, die Kündigung gilt ab dem Erhalt und nicht ab irgendeinem zurückdatierten Datum!

MfG