Wann muss gestrichen werden bei Auszug?

Ich habe neulich gelesen, dass der Mieter nur nach 3 Jahren Wohnzeit verpflichtet ist, seine Wohnung nach Kündigung zu streichen. Stimmt das?
Kann der Vermieter das in Rechnung stellen, gar von der Kaution abziehen?

Die Mietwohnung muss bei Auszug vom Mieter gestrichen zurückgegeben werden, wenn dies mietvertraglich so vereinbart wurde und die Vereinbarung den Mieter nicht überproportional benachteiligt. Außerdem muss ein neutraler Anstrich hergestellt werden, wenn der Mieter durch außergewöhnliche Farbgestaltung oder sonstige Handlungen einen Schaden an der Wand verursacht hat.

vnA

Bitte mal die Renovierungsklausel im genauen Wortlaut einstellen - viele Klauseln sind unwirksam.

Gruß florestino

… und viele Klauseln sind wirksam.

vnA

Ich habe neulich gelesen, dass der Mieter nur nach 3 Jahren
Wohnzeit verpflichtet ist, seine Wohnung nach Kündigung zu
streichen. Stimmt das?

Nein: Gerade diese starre Fristenregelung wäre auch im umgekehrten Fall unzulässig. Vielmehr ist eine wirksam vereinbarte Renovierung immer dann geschuldet, wenn sie durch Abnutzung erforderlich ist.

Dieser Zustand kann sowohl durch den Vormieter mit geschuldet sein, der sie als Wochenendheimkehrer nach 2 Jahren noch sehr gepflegt zurückgab oder man kann als Raucher, Kerzenliebhaber oder Hobbykoch durchaus zu entsprechend schnelleren und stärkeren Abutzungsspuren beitragen :smile:

G imager