Wann muss Heizkostenzähler eingebaut werden?

Liebe Experten,

gemäß Heizkostenverordnung ist es generell Pflicht die Heizkosten zu wenigstens 70-80% nach dem Verbrauch abzurechnen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es „unwirtschaftlich“ ist die Zähler einzubauen. Wie ist dabei wahrscheinlich ein Fall zu beurteilen, wenn in einem Mehrfamilienhaus mit knapp 20 Parteien Fußbodenheizung verlegt ist und jede Wohnung einen eigenen Heizungskasten hat, in dem sich die Heizung regeln lässt und auch ein Einbau eines Zählers relativ leicht sein sollte. Kann man hier ziemlich sicher sein, dass dies nicht „unwirtschaftlich“ ist? Wie kann dies im Detail bewertet werden?

Besten Dank!

Viele Grüße

Philipp E.

gemäß Heizkostenverordnung ist es generell Pflicht die
Heizkosten zu wenigstens 70-80% nach dem Verbrauch
abzurechnen.

Das ist so falsch…

Kann man hier ziemlich
sicher sein, dass dies nicht „unwirtschaftlich“ ist? Wie kann
dies im Detail bewertet werden?

Unwirtschaftlich könnte es sein, wenn die Kosten in keinem Verhältnis zu einer möglichen Ersparnis des Mieters stehen, sich also z.B. in 5-10 Jahren nicht amortisieren würde, für wen auch immer. Das könnte der Fall sein, wenn Stemmarbeiten und/oder das Verlegen neuer Leitungen erforderlich sind…

Hallo,

im genannten Beispiel ist es sehr wahrscheinlich, dass eine zentrale Verbrauchserfassung bereits besteht also für alle 20 Wohneinheiten, die dann nach einem vereinbarten Schlüssel umgelegt werden. Wobei es auch möglich wäre 50/50 umzulegen nicht nur 70/30. Zumindest in einer Wohnanlage mit Fußbodenheizung, was ja doch eher fortschrittlich ist und auf einen qualitativ höher angesetzten Wohnstandard spricht.

Der Einbau von Einzelablesegeräten wäre also womöglich ein zusätzliches Bonbon für den einzelnen Mieter.

Der Wunsch nach Einbau von Zählern pro Wohneinheit relativiert sich oft sehr schnell, wenn die Mieter erfahren, dass dieser Einbau zu den umlagefähigen Kosten gehört, genauso wie die Eichung alle 5 Jahre, so dass also der Mieter letztendlich den Einzelzähler zahlt.

Gruß
Nita

Unter Anwendung von
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html (Absatz 1)
fährt der Mieter uU erheblich billiger, wenn nicht ordnungsgemäß abgerechnet wird.

vnA

Au ja, genau, hatte ich die nicht erwähnt? 15% wenn keine Zähler, aber wie gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem Haus mit komplett Fußbodenheizung gar nicht erfasst wird.

Gruß
Nita

„gar nicht“ reicht nicht, „verbrauchsabhängig“ ist das Schlagwort.

vnA