Wann muss ich dem neuen eigentümer eine

… Nutzungsentschädigung zahlen?Ich bin zur Hälfte Eigentümerin des Hauses gewesen, bin aber nicht Kreditschuldnerin Kreditschuldner ist in der Privatinsolvenz. Ich bin innerhalb der gesetzten frist von 14 Tagen ausgezogen und nun soll ich eine Nutzungsentschädigung zahlen und die Entrümpelung. Das war vorher mit deem neuen Eigentümer nicht vereinbart und das im Nebengelass noch altlasten sind war schon beim ersten Besichtigungstermin nach Ersteigerung bekannt. Was kann ich nun machen?

die Tochter der neuen Eigentümerin ist Rechsanwaltsgehilfin und macht mir seit mehreren Tagen den totalen Psychoterror! Ich soll sogar den fest mit dem Nebengelass verbauten Hundezwinger abbauen. Suchen die neuen Eigentümer nur einen Dummen und müssten die sich nicht an den Schuldner wenden?

Fragen Sie einen Anwalt. ich bin der falsche Experte.

Guten Abend,

darf ich das so verstehen, dass sie nicht Kreditschuldnerin sind und trotzdem Ihren hälftigen Anteil an der Immobilie versteigert wurde? Ihre Einlassungen lassen den Rückschluss zu dass es bei Ihnen eine Versteigerung gegeben hat.

Wenn ich jetzt einmal unterstellen, dass sie vereinbart haben, dass der Grundbesitz so, wie er ist, auf den Ersteher übergeht, dann kann er nicht plötzlich etwas anderes wollen, ganz abgesehen davon, dass bei der Zwangsversteigerung andere Regeln gelten.

Natürlich versucht man „einen Dummen zufinden“. Dabei kommt es natürlich nicht darauf an, wer tatsächlich Kreditschuldnerin ist. Das spielt allenfalls im Innenverhältnis zwischen Bank und Ihnen eine Rolle.

Den mit dem Gebäude fest verbundenen Zwinger müssen Sie nicht abbauen.

Viel Glück.

Übrigens - ich fürchte, Sie haben das Haus verloren, ohne Ihren Anteil überhaupt verlieren zu müssen (dies ergibt sich jedenfalls Ihrer Schilderung). Wäre es da nicht sinnvoll gewesen, wenn Sie einen Profi - aber einen wirklichen Profi - engagiert hätten?

Viel Glück!

Bei der Sachlage kann ich nur einen Anwalt empfehlen

Ich sehe mich als Kenner des Zwangsversteigerungsrechtes, also den Zeitraum zwischen Beantragung einer Zwangsversteigerung bis zum Zuschlag. Meine Antwort auf Deine Frage stellt daher nur eine persönliche Meinung von mir dar.

Nutzungsentschädigung für die 14 Tage sind rechtlich in Ordnung, über die Höhe kann man sich natürlich trefflich streiten.

Die Entrümpelung mußt Du auch zahlen, schließlich hattest Du die 14 Tage Zeit, den Kram selbst rauszuschaffen.

Anders sehen die zwei Punkte aus, wenn Du eine schriftliche Vereinbarung mit dem neuen Eigentümer hast.

Fest eingebaute Gegenstände sind wesentliche Bestandteile und müssen nicht entfernt werden.

Hallo,
um bei deinen Worten zu bleiben, ja Sie suchen einen Dummen, da beim Anderen infolge Privatinsolvenz nichts zu holen ist! Erster Tipp nichts unterschreiben oder irgendwas unter Zeugen entgegennehmen. Falls bereits geschehen oder falls die „Drohungen“ nicht aufhören unbedingt einen FACHanwalt nehmen.
Aufgrund der dargestellten Sachlage kann ich leider keine weiteren Tipps geben, aber wenn ein Anwalt im Spiel ist sollte immer auch ein Anwalt genommen werden, wenn man nicht über den Tisch gezogen werden will.
Gruss Hermann

Hallo,
Ich bin in Fragen von Miteigentümerschaft nicht so firm, aber ich bin der festen Überzeugung, dass Sie keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen, wenn dann lediglich für die Zeit vom Kauf bis zum Auszug als Mietersatz. Aber dafür muss man Ihnen auch eine entsprechenden Aufforderung schicken mit genauen Angaben über die Höhe. Was die Entrümpelung angeht, bin ich davon überzeugt, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, solange es nicht Ihr „Gerümpel“ ist. Auch der Abriss des Hundezwingers ist nicht Ihre Aufgabe, solange nichts darüber im Kaufvertrag steht. Und sollte das Haus aus einer Zwangsversteigerung erstanden worden sein, ist das Haus im versteigerten Zustand übernommen worden und ich gehe nicht davon aus, dass Sie den Zwinger nach Kauf oder Ersteigerungstermin gebaut haben.
Sicherheitshalber sollten Sie aber einen Rechtsanwalt aufsuchen, heutzutage bieten viele RA’s einen Ersttermin für 15-20€ an oder nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Hallo!

Ich stehe tatsächlich nicht im kreditvertrag sondern nur im grundbuch. Ich habe hier vor Ort einige Anwälte aufgesucht und wurde mehrfach abgewiesen.

Ein Profi wäre schön gewesen, dann könnte ich ruhiger schlafen.:smile:

Mit freundlichen Grüßen

Janette Behrndt

Guten Morgen,

wenn Sie von Ihren eigenen Anwälten abgewiesen worden sind, dann schließt das darauf, dass diese Anwälte der Problematik nicht gewachsen waren. Ansonsten hätten sich Ihnen klar gesagt, auf die Chancen haben oder nicht (wozu auch immer). Das ist bereits ein Gebot der Fairness Ihnen gegenüber.

Aber ungeachtet dessen ist nicht auszuschließen, dass bei professioneller Bearbeitung Ihrer Sache vielleicht sogar ein Schadenersatz gegen die versteigernde Bank besteht, weil man Ihre ideelle Hälfte nicht versteigern darauf, wenn Sie nicht Kreditnehmerinnen sind und kein anderer Grund für die Versteigerung Ihnen gegenüber vorliegt. Da könnte für Sie eine horrende Summe zustandekommen.

Aber wie schon gesagt - ohne (wirklichen) Profi geht es nicht.

Viel Glück.

Bemerkungen:
So ganz werde ich nicht schlau aus Ihren Angaben.
Nachdem es sich extrem anhört, gehen Sie zum Anwalt.

Grüsse
Bracco

Zu diesem Sachverhalt hatte ich bisher leider keine Berührung in der Praxis.

MfG