Ich möchte von meinem Sparbuch einen Teilbetrag kündigen. Um die Vorzugszinsen zu sparen, muss ich die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Meine Frage ist nun, zu welchem Datum ich den Teilbetrag kündigen muss. Die Summe soll am 15.06.2012 verfügbar sein. Muss ich zum 15. Februar kündigen oder zum 15.06 und das Schreiben 3 Monate vorher abgeben?
Hallo Thomas,
sie müssen spätestens am 15.03.12 kündigen, damit Ihr Teilbetrag am 15.06.12 zur Verfügung steht. Die 3 monatige Kündigungsfrist, auch gesetzliche Kündigungsfrist gennant, besagt, dass Sie mindesten 3 Monate bevor sie über einen Teilbetrag, oder über das Gesamtguthaben verfügen wollen, kündigen müssen. Nach rechtzeitiger schriftlicher Kündigung steht Ihnen dann das Guthaben für 30 Tage zur freien Verfügung. Wird in dieser Zeit nicht darüber verfügt, läuft das Sparguthaben ganz normal weiter. Eine Verzinsung wird durch dieses Vorgehen nicht unterbrochen. Also gibt es keinerlei Risiko. Sie können also zu jeder Zeit kündigen und dann zu gegebener Zeit über den gekündigten Betrag verfügen. Außerdem steht ja jeden Kalendermonat ein Betrag von 2000 Euro ohne Kündigung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Burkard Beer