Wann muss ich einen Makler bezahlen?

Hallo zusammen, demnächst werde ich einen neue Bleibe für mich und meinen Hund brauchen. Da wir eine ganz „spezielle“ Unterkunft brauchen, werde ich wohl um einen Makler nicht herumkommen.

Nun ist meine Frage: Wann muss ich dem Makler etwas bezahlen? Schon für die Besichtigungen oder erst beim Abschluss des Mietvertrages?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

LG

Hallo!
Einem Makler mußt Du nur etwas bezahlen, wenn Du ihn auch beauftragst. Seit der neuen Reform des Maklerrechts hat der Vermieter die Maklerkosten zu übernehmen, wenn er ihn anheuert, um die Wohnung an den Kunden zu bringen. Sollte einer trotzdem probieren mit „Aufwandsgebühren“ oder sonstigem anzukommen, sollte man ihm frei heraus erklären, er könne die Wohnung Ziegel für Ziegel auseinandernehmen und sich jeden davon in eine dafür bestens geeignete Körperöffnung schieben…

hi

wer den Makler beauftragt bezahlt - bei der Suche eine Mieters der Vermieter, bei der Suche einer Wohnung der Mieter … Lies dir den angebotenen Vertrag GENAU durch !!

Wenn es wirklich so schwierig ist für dich, eine Wohnung / ein Haus zu finden - o.k. - ansonsten : wenn du halbwegs Zeit hast dir eine neue Bleibe zu suchen - mach es lieber privat

Gruß Hex

Den Parteien steht es frei, den Zeitpunkt der Fälligkeit der Maklerprovision zu bestimmen.
Von Gesetzes wegen entsteht der Anspruch auf die Maklerprovision in
demjenigen Zeitpunkt, in welchem der Hauptvertrag, i. d. R. Unterschriften unter dem Mietvertrag, zustande kommt.

G imager

Hallo zusammen und danke für die Antworten!

Was ich eigentlich genau wissen wollte war, ob ich dem Makler (den ich beauftrage) auch schon was für Besichtigungen etc. bezahlen muss oder bekommt er tatsächlich erst etwas, wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe?

Viele Grüße, Ulrike