Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Fragen/Probleme.
Vorab möchte ich darauf hinweisen ,dass in meinem Mietvertrag verankert ist, dass ich innerhalb eines Jahres Kleinstreparaturen bis zu 100€ selbst zu tragen habe.
Nun bin ich vor 4 Monaten in eine neue Wohnung eingezogen u. habe schon differse kleine Reparaturen (defektes Eckfentil, defekte Klingel,versch. Silikonarbeiten, undichtes Abflussrohr etc.) durchgeführt.
Nun zum eigentlichen Problem.
Die Toilette (50Jahre alt, völlig verschmutzt u.war nicht mehr zu reinigen) habe ich, mit Einverständnis der Vermieterin austauschen lassen, die Kosten hat meine Versicherung übernommen.
Bei Austausch der Toilette stellte sich heraus, dass der 50 Jahre alte Wasserkasten nicht mehr den heutigen Sanitärenvoraussetzungen entspricht bzw. nicht mehr kompatibel mit den heutigen Sanitäranlagen ist u. musste ausgetauscht werden.
Unter anderem war das Abflussrohr defekt.
Nun verlangt meine Vermieterin, mit Hinweis auf den Mietvertrag, dass ich den Wasserkasten in Höhe von 99€ zahlen soll.
Meine Frage muss ich die Kosten für Kleinstreparaturen, nach vier Monaten schon in voller Höhe eines Jahres, tragen?
Fällt der Wasserkasten unter Kleinstreparaturen?
Noch eine weitere Frage ist, muss ich es zu lassen, dass meine Vermieterin meine Wohnung fotografiert? Für ihre Unterlagen, wie sie gesagt hat.
Ich weiss,dass sie die Wohnung irgendwann mal verkaufen will u. ich möchte meine Einrichtung nicht evtl. mal z. b. im Internet wieder finden.
Wie sieht es da mit der Privatsphäre aus?!
Im voraus bedanke ich mich recht herzlich für jede Antwort.
Liebe Grüße
Heike