Wann muss ich, in welcher Höhe, die Kosten für Kleinstreparaturen tragen?/Darf die Vermieterin Foto

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Fragen/Probleme.
Vorab möchte ich darauf hinweisen ,dass in meinem Mietvertrag verankert ist, dass ich innerhalb eines Jahres Kleinstreparaturen bis zu 100€ selbst zu tragen habe.
Nun bin ich vor 4 Monaten in eine neue Wohnung eingezogen u. habe schon differse kleine Reparaturen (defektes Eckfentil, defekte Klingel,versch. Silikonarbeiten, undichtes Abflussrohr etc.) durchgeführt.
Nun zum eigentlichen Problem.
Die Toilette (50Jahre alt, völlig verschmutzt u.war nicht mehr zu reinigen) habe ich, mit Einverständnis der Vermieterin austauschen lassen, die Kosten hat meine Versicherung übernommen.
Bei Austausch der Toilette stellte sich heraus, dass der 50 Jahre alte Wasserkasten nicht mehr den heutigen Sanitärenvoraussetzungen entspricht bzw. nicht mehr kompatibel mit den heutigen Sanitäranlagen ist u. musste ausgetauscht werden.
Unter anderem war das Abflussrohr defekt.
Nun verlangt meine Vermieterin, mit Hinweis auf den Mietvertrag, dass ich den Wasserkasten in Höhe von 99€ zahlen soll.
Meine Frage muss ich die Kosten für Kleinstreparaturen, nach vier Monaten schon in voller Höhe eines Jahres, tragen?
Fällt der Wasserkasten unter Kleinstreparaturen?

Noch eine weitere Frage ist, muss ich es zu lassen, dass meine Vermieterin meine Wohnung fotografiert? Für ihre Unterlagen, wie sie gesagt hat.
Ich weiss,dass sie die Wohnung irgendwann mal verkaufen will u. ich möchte meine Einrichtung nicht evtl. mal z. b. im Internet wieder finden.
Wie sieht es da mit der Privatsphäre aus?!

Im voraus bedanke ich mich recht herzlich für jede Antwort.

Liebe Grüße
Heike

Liebe Heike,

die laufende Instandhaltung der Wohnung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich dem Vermieter. Die Instandhaltungspflicht kann jedoch durch Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. Doch Achtung, sehr viele solcher Klauseln sind unwirksam. Solche Mietvertragsklauseln entfallen ersatzlos, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Es gibt dazu Bundesgerichtshofurteile (WuM 91, 381; 89, 324). Die Zumutbarkeitsgrenze darf 75 Euro nicht überschreiten. Außerdem hast du in diesem Jahr bereits diverse kleine Reparaturen durchgeführt, die sämtlichst vom Vermieter hätten übernommen werden müssen.

Außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Der 50 Jahre alte Wasserkasten in der Toilette gehört zu den Reparaturen, die vom Mieter getragen werden müssen.

Das Recht ist auf deiner Seite. Wenn die Vermieterin uneinsichtig bleibt, wende dich an den Mieterverein. Das gleiche gilt auch für das Fotografieren in deiner Wohnung. Es ist deine Privatsphäre. Wenn deine Vermieterin bereits Fotos gemacht haben sollte, so hat sie diese mit sämtlichen Abzügen auf dein Verlangen sofort auszuhändigen. Für ihre Unterlagen hätte sie die Wohnung vor der Vermietung an dich im Leerzustand fotografieren können. Außerdem besitzt sie Bauzeichnungen, qm-Aufmessungen und andere Bauunterlagen, die den Schnitt der Wohnung dokumentieren. Was sie verlangt, ist wirklich ein starkes Stück. Wehre dich. Achte besonders auf die Nebenkosten, hier werden die meisten Fehler gemacht. und frag mich gerne, wenn ich etwas übersehen habe oder lasse die Betriebskostenabrechnung ebenfalls durch den Mieterverein überprüfen. Mir scheint der jährliche Beitrag wäre in deinem Falle eine sehr nützliche Ausgabe.

Ich drück dir die Daumen, dass du alle unberechtigten Ansprüche erfolgreich abwehren kannst. Briefe möglichst per Einwurfeinschreiben und mit Fristsetzung. Noch ein Hinweis, Reparaturen sind keine Wertverbesserung!!

Liebe Grüße
Ingrid

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Eberhard

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Fragen/Probleme.
Vorab möchte ich darauf hinweisen ,dass in meinem Mietvertrag
verankert ist, dass ich innerhalb eines Jahres
Kleinstreparaturen bis zu 100€ selbst zu tragen habe.
Nun bin ich vor 4 Monaten in eine neue Wohnung

Liebe Ingrid,
herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.
Damit hast du bestätigt was ich schon vermutet habe.
Kannst du mir sagen, ob die Vermieterin nach 4 Monaten schon den „Jahresbeitrag“, in meinen Fall, 100€ für Reparaturarbeiten beanstanden kann. Ich bin der Meinung sie kann nur anteilig, also für 4 Monate,die Kosten beanspruchen.
Ist das richtig?
Herzlichen Dank nochmals für deine Antwort.

Liebe Grüße Heike

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Eberhard

Hallo Eberhard,

trotzdem danke für deine Antwort.
Liebe Grüße Heike

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Fragen/Probleme.
Vorab möchte ich darauf hinweisen ,dass in meinem Mietvertrag
verankert ist, dass ich innerhalb eines Jahres
Kleinstreparaturen bis zu 100€ selbst zu tragen habe.
Nun bin ich vor 4 Monaten in eine neue Wohnung

Liebe Heike,
habe ich das richtig verstanden, dass die Vermieterin grundsätzlich einmal jährlich 100 Euro für Reparaturarbeiten haben will??? Die Frau ist ja wirklich vom Stamme nimm. Ich konnte deine Frage anfangs nicht richtig deuten, denn so viel Unverforenheit konnte ich mir einfach nicht vorstellen.

Selbstverständlich darf die Vermieterin nicht einfach pauschal 100 Euro Zuzahlung für Reparaturkosten verlangen. So ist es auch in diesem Fall egal, ob zu 100 Prozent oder anteilig. Das gilt für Nebenkosten, erkär ich weiter unten.Wenn überhaupt, können bei einer anfallenden Reparatur eines Gegenstandes, der durch den Mieter ständig benutzt und beansprucht werden, einmal im Jahr bis zu 75 Euro gefordert werden,. Doch das gilt natürlich nur, wenn die Reparatur auch tätsächlich ausgeführt wird. Beispiel, Der Türschnepper am Schloss ist ausgeleiert, weil die Tür statt am Griff geschlossen zu werden, einfach nur zugezogen wurde. Diese einmaligen Reparaturkosten kann der Vermieter bis zur Höhe von 75 Euro verlangen, weitere Forderungen sind dann ausgeschlossen. Und im voraus oder pauschal irgendetwas zu verangen, ist ungesetzlich. Hinzu kommt, dass du bei Einzug diverse Instandsetzungarbeiten auf eigene Kosten hast ausführen lassen. So viel Dreistigkeit durch die Vermieterin müssen energisch Grenzen gesetzt werden.

Bitte sei besonders wachsam, da können noch sehr viel mehr unberechtigte Forderungen kommen. Irgendwelche Kosten, z. B. Betriebskosten, zahlst du selbstverständlich erst seit du den Mietvertrag abgeschlossen hast. Alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten hat die Vermieterin zu tragen. Wenn du die Nebenkostgenabrechnung bekommst, achte darauf, dass die Gesamtkosten für jede Einzelausgabe mit Re. Nr. angegeben sind und auf den Zeitraum deiner Nutzung gekürzt werden. Die Betriebskostenabrechnung muss enthalten:
Grund Müllabfuhr, Re. Datum, Gesamtbetrag gesamte vermietete qm, davon für Wohnung … Summe für 180 Tage
Die Rechnung müsste also wie folgt aussehen (fiktive Zahlen)
Müllabfuhr gesamt 500 Euro
Gesamtqm 300 qm
davon Wohnung … 100 qm
für 180 von 365 Tagen
500 geteilt durch 300 mal 100 (deine Wohnung) geteilt durch 365 mal genutzte Tage 180 = Gesamtbetrag abzüglich der Vorauszahlungen. Verlange Kopien der Rechnungen (fotokopierkosten zahlst du) Wassergeld nur für den Verbrauch über deine Wasseruhr. Sonst frag mich noch mal, wenn du die Abrechnung hast. Wenn du mirAnlagen senden willst, so nutze meine E-Mail-Adresse, ich habe sie bei Wer-weiß-was für dich freischalten lassen.

Ich gehe mal davon aus, dass du bei Einzug kein Übergabeprotokoll unterschrieben hast. Um so wichtiger ist es jetzt, der Vermieterin nachträglich schriftlich mitzuteilen, welche Reparaturen du zu welchem Preis für die Vermieterin übernommen hast. Falls Sie auf Forderungen besteht, brauchst du etwas zum Gegenrechnen.

Ich drück dir weiter die Daumen.
Liebe Grüße
Ingrid

Hallo Ingrid,
danke für deine Antwort.
Liebe Grüße Heike

Hallo Heike,
ich habe diese Antwort an Dich zurückbekommen, jetzt weiß ich nicht genau, ob du sie erhalten hast. Vorsichtshalber hier noch einmal

Liebe Heike,
habe ich das richtig verstanden, dass die Vermieterin
grundsätzlich einmal jährlich 100 Euro für Reparaturarbeiten
haben will??? Die Frau ist ja wirklich vom Stamme nimm. Ich
konnte deine Frage anfangs nicht richtig deuten, denn so viel
Unverforenheit konnte ich mir einfach nicht vorstellen.

Selbstverständlich darf die Vermieterin nicht einfach pauschal
100 Euro Zuzahlung für Reparaturkosten verlangen. So ist es
auch in diesem Fall egal, ob zu 100 Prozent oder anteilig. Das
gilt für Nebenkosten, erkär ich weiter unten.Wenn überhaupt,
können bei einer anfallenden Reparatur eines Gegenstandes, der
durch den Mieter ständig benutzt und beansprucht werden,
einmal im Jahr bis zu 75 Euro gefordert werden,. Doch das gilt
natürlich nur, wenn die Reparatur auch tätsächlich ausgeführt
wird. Beispiel, Der Türschnepper am Schloss ist ausgeleiert,
weil die Tür statt am Griff geschlossen zu werden, einfach nur
zugezogen wurde. Diese einmaligen Reparaturkosten kann der
Vermieter bis zur Höhe von 75 Euro verlangen, weitere
Forderungen sind dann ausgeschlossen. Und im voraus oder
pauschal irgendetwas zu verangen, ist ungesetzlich. Hinzu
kommt, dass du bei Einzug diverse Instandsetzungarbeiten auf
eigene Kosten hast ausführen lassen. So viel Dreistigkeit
durch die Vermieterin müssen energisch Grenzen gesetzt werden.

Bitte sei besonders wachsam, da können noch sehr viel mehr
unberechtigte Forderungen kommen. Irgendwelche Kosten, z. B.
Betriebskosten, zahlst du selbstverständlich erst seit du den
Mietvertrag abgeschlossen hast. Alle bis zu diesem Zeitpunkt
angefallenen Kosten hat die Vermieterin zu tragen. Wenn du die
Nebenkostgenabrechnung bekommst, achte darauf, dass die
Gesamtkosten für jede Einzelausgabe mit Re. Nr. angegeben sind
und auf den Zeitraum deiner Nutzung gekürzt werden. Die
Betriebskostenabrechnung muss enthalten:
Grund Müllabfuhr, Re. Datum, Gesamtbetrag gesamte vermietete
qm, davon für Wohnung … Summe für 180 Tage
Die Rechnung müsste also wie folgt aussehen (fiktive Zahlen)
Müllabfuhr gesamt 500 Euro
Gesamtqm 300 qm
davon Wohnung … 100 qm
für 180 von 365 Tagen
500 geteilt durch 300 mal 100 (deine Wohnung) geteilt durch
365 mal genutzte Tage 180 = Gesamtbetrag abzüglich der
Vorauszahlungen. Verlange Kopien der Rechnungen
(fotokopierkosten zahlst du) Wassergeld nur für den Verbrauch
über deine Wasseruhr. Sonst frag mich noch mal, wenn du die
Abrechnung hast. Wenn du mir Anlagen senden willst, so nutze
meine E-Mail-Adresse, ich habe sie bei Wer-weiß-was für dich
freischalten lassen.

Ich gehe mal davon aus, dass du bei Einzug kein
Übergabeprotokoll unterschrieben hast. Um so wichtiger ist es
jetzt, der Vermieterin nachträglich schriftlich mitzuteilen,
welche Reparaturen du zu welchem Preis für die Vermieterin
übernommen hast. Falls Sie auf Forderungen besteht, brauchst
du etwas zum Gegenrechnen.

Ich drück dir weiter die Daumen.
Liebe Grüße
Ingrid