Guten Tag,
momentan befinde ich mich im 2. Lehrjahr meiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Begonnen habe ich die Ausbildung am 01. Juli 2008. Da ich mich leider etwas langweile, in der Schule unterfordert bin und nach der Ausbildung einen anderen Berufszweig einschlagen möchte, habe ich vor, Lehrzeitverkützung zu beantragen.
Nun meine Frage: Wann muss ich die Lehrzeitverkürzung beantragen? Und wann endet dann meine Lehre?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Eure Antworten!!
Liebe Grüße
RunningQeen
rechtzeitig
momentan befinde ich mich im 2. Lehrjahr meiner Ausbildung zur
Rechtsanwaltsfachangestellten. Begonnen habe ich die
Ausbildung am 01. Juli 2008. Da ich mich leider etwas
langweile, in der Schule unterfordert bin und nach der
Ausbildung einen anderen Berufszweig einschlagen möchte, habe
ich vor, Lehrzeitverkützung zu beantragen.
Prima.
Nun meine Frage: Wann muss ich die Lehrzeitverkürzung
beantragen?
Rechtzeitig, dass a) darüber befunden werden kann und b) an einer Abschlussprüfung (und diese Termine stehen fest) teilgenomen werden kann.
Zwischenprüfung nicht vergessen, wenn vorgesehen.
Siehe BBiG, §§ 8 und 45.
Aber, der AG muss zustimmen. Der Antrag ist an die Rechtsanwaltskammer, als zuständige Stelle, zu richten.
Und wann endet dann meine Lehre?
Das Ausb.verhältnis endet dann mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. BBiG § 21.
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Eure Antworten!!
Hast du die Prüfung bestanden und gehst einfach weiter in den Ausb.betrieb arbeiten, ohne das der Chef etwas gegenteiliges mitgeteilt hat, hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. BBiG § 24.
Viel Erfolg.
Aber, da der Chef hier Rechtsanwalt ist, wird wohl so schlau sein, darauf zu achten.