Wann muss ich meinen Arbeitsvertrag kündigen

Hallo,

ich habe vor im neuen Jahr (1.03.2010) einen neuen Job anzutreten. Bei meinem Arbeitgeber bin ich nun mehr als 2 Jahre beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Heute haben wir schon den 26. November 2010. Ich selber arbeite in der Niederlassung in Stuttgart. Muss ich meine Kündigung an den Hauptsitz in Hamburg schicken oder kann ich diese meinem Chef in Stuttgart aushändigen. Wann muss meine Kündigung spätestens rausgeschickt werden, damit ich zum 1.03.2011 bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen kann.

Vielen Dank! Liebe Grüße

Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten solltest du Gas geben und die Kündigung bis zum Ende des Monats der Personalabteilung zur Kenntnisnahme überlassen haben. Das Datum des Poststempels zählt hier auf keinen Fall. Wenn du in deiner Niederlassung eine zuständige Personalabteilung hast, so reicht es, dort die Kündigung abzugeben. SOnst ist die Personalabteilung am Hauptsitz zuständig. Zusätzlich würde ich deinem Chef natürlich trotzdem eine Kopie oder zumindestens eine Information dazu zukommen lassen.