Wann muss ich meinen Baum fällen?

Meine Eltern haben eine riesengroße Tanne, ca 20 Meter hoch, ein sensationelles Prachtexemplar. Der Nachbar möchte wegen Nadelfall das alle Äste die über sein Grundstück ragen abgeschnitten werden. Das ist extrem schwierig, da sie z.T. sehr hoch sind und kaum erreicht werden können. Die Kosten lägen nach einer Schätzung bei ca. 800 Euro ca. alle 5 Jahre. Kann der Nachbar das verlangen ? Es besteht auch die Gefahr, das durch das einseitige stutzen die Stabilität des Baumes gefährdet sein könnte, er steht eng am Haus.

[Verschoben aus dem Brett Garten & Pflanzen - MOD BelRia]

Ich denke, das ist sein Recht.

Allerdings wird das länderübergreifend sehr unterschiedlich sein. Sollten z.B. Wurzeln Schaden auf seinem Grundstück verursachen, ist er in jedem Fall berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

Versuchs doch einfach mal anders: Ein nettes Wort bewirkt oft Wunder. Biete ihm an, die Nadeln zu beseitigen, oder anderweitige Arrangements

Es gibt auch Firmen, die Bäume versetzen können, sofern auf dem eigenen Grundstück dafür Platz ist.

Ach Mausi,

auch wenn es vielleicht doch eher zehn als zwanzig Meter sind: Nein, es gibt definitiv niemand, der eine achtzigjährige Tanne versetzen kann. Wirklich nicht.

Schau Dir mal so ein Prachtstück im Original an, nicht immer bloß youtube kucken!

Rät

MM

9 Like

Also Tannen gehören in den Wald, vielleicht noch in Parks oder Park ähnliche Gärten.
(Im übrigen würde ich vermuten, dass es sich eher um eine Fichte als um eine Tanne handelt. Aber auch die gehört nicht in einen Hausgarten, wie ich finde.

Ich würde einmal Geld in die Hand nehmen, den Baum fällen und den Stubben roden lassen. Und ein anderes schönes Gehölz pflanzen. Eins, unter dem man im Schatten sitzen oder liegen kann, der sich im Lauf der Jahreszeiten verändert, der blüht und/oder Früchte trägt usw.

Schöne Grüße
BufoBufo

1 Like

Das ist doch eher eine Frage für das Rechtsbrett?
Es ist nämlich zu klären, in wie weit bei einer solchen alten Tanne Bestandsschutz in Frage kommt , und bis zu welcher Höhe Äste weg müssen. Hatte gerade kürzlich eine solche Höhenangabe gesehen, finde das leider aber nicht mehr.

Besteht die Beeinträchtigung länger als 30 Jahre hat der Nachbar laut folgendem link keine guten Karten:

Unabhängig von dem Alter des Baumes muss die Beeinträchtigung durch die Äste „erheblich sein“, auch dort zu lesen. Ob ein paar Nadeln aus der Höhe wohl wirklich so bewertet werden würden?
Bei solchen Summen, wie Ihr sie ausgerechnet habt lohnt sich doch sicherlich der nicht so kostspielige Rat
eines Anwaltes?
(Ich finde ja, eine Rechtsschutzversicherung für´s eigene Haus ist ein must…)

Alles Gute der Tanne, möge das Geschehen, was ihr am besten tut!

Baum fällen gar nicht, Äste stutzen wahrscheinlich auch nicht:

Beatrix

Es gibt viele Kommunen mit Baumschutz-Verordnungen, da darf man gar nicht einfach fällen, weil Bäume als schützenwürdig angesehen werden!
„Bäume begleiten uns durchs Jahr! Sie stellen in der Stadt mit ihren Veränderungen das sichtbarste Zeichen für den Verlauf der Jahreszeiten dar. Viele Bäume brauchen mehr als ein Menschenleben zur Entwicklung ihrer natürlichen Wirkung und ihres beeindruckenden Erscheinungsbildes. Sie sind in ihrer stadtbild-bzw. landschaftsprägenden Funktion wie auch in ihrer Wirkung für die Natur von herausragender Bedeutung.“ (Zitat aus „Informationen zum Baumschutz“ Hamburg)…
Es gibt eben nicht nur die handtuchgroßen Kleingärten in den Großstädten, sondern auch mehr als 1000 qm große Hausgärten in Kleinstädten und Dörfern, wo dann auch mal Nicht-Obstbäume wie Tannen, Fichten oder auch Eichen, Ahorn usw. wachsen…

Beatrix

4 Like

Dann hat er vor 20 Jahren einen falschen Platz bekommen.
Wie immer hat niemand bedacht, wie groß Nadelbäume (die in Hausgärten aber auch so was von nix zu suchen haben) werden.
Bäume müssen einen Mindestabstand von der Grenze haben, je größer desto mehr. Allerdings erlischt das Einspruchsrecht auf Beseitigung des Nachbarn nach einiger Zeit.
Und hier scheint wohl gar nicht viel Platz zu sein, vielleicht Mindestabstand von 3 m zw. Haus und Grenze.
Wenn da noch eine 20 m Tanne steht, dann ist die definitiv zu dicht und muss grundsätzlich weg.

Und die meisten Vorgaben im Nachbarrecht stimmen beim sogenannten „Überhang“ auf eine Störung ab.
Es muss also von den (hier sicherlich erst in einiger Höhe , 5 m ?) überragenden Ästen auch eine objektive Beeinträchtigung des Nachbarn einhergehen.
Der Nadelfall wäre nur ein Punkt, da wäre ein finanzieller Ausgleich denkbar (ähnlich einer „Laubrente“).
Wie immer im Nachbarrecht sollte man (sofern örtlich vorhanden) die Vermittlung eines Schiedsmannes nutzen.

MfG
duck313

Und die meisten Bwumschutzverordnungen nehmen aus gutem Grund Nadelbäume aus. (Hamburg wohl nicht)

Eine Konifere ist kein guter Begleiter durch die Jahreszeiten. Sie sieht nämlich einfach immer gleich aus. Sie bietet auch kaum Nahrung für Insekten.

Und dass meine Ansicht nicht für große Gärten gilt, hatte ich ja erwähnt.
Also bitte ein wenig differenzieren. Wie würdest Du denn das Problem des Fragestellers lösen!

Und ein gestutzter Nadelbaum -der noch dazu dann ein Problem mit der Statik haben wird - im Garten? Dann lieber Fällen und gleich ordentlich nachpflanzen.

Lies mal hier, da steht was alles dagegen spricht: http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Klaus-Dengler-haelt-das-Verpflanzen-von-Baumriesen-fuer-unverantwortlich-168697.html

(Von den Kosten ganz zu schweigen. Da kann man besser einen schönen großen neuen Baum pflanzen)

ich denke der nachbar ist im recht. hättet das stück land wo der baum draufragt besser vor ihm kaufen sollen :confused:

Bei Nadelbäumen nur Lärchen :smile: weil die eine Herbstfärbung und Nadelabwurf haben.

Es gibt kaum Bauschutzsatzungen die auch Nadelbäume schützen und eine 20 Jahre alte (schnellwachsende Fichte/Tanne) sicher nie, weil die noch nicht die Stammdicke hat, die bei wirklich schützenswerten Solitär-Nadelbäumen von 100 Jahren vorhanden ist.

Aber was reg ich mich auf, in dem Ort des Fragers hat es keine solche Satzung, wetten ?

Darf ich fragen, was das mit „wer weiss was“ und Expertenrat zu tun hat?

1 Like

Hoppla, was habe ich denn da für eine Diskussion angestossen. Ein paar weitere Details, damit die ( interessante ) Diskussion weitergehen kann… Der Mindestabstand ist über 3 Meter. Ob eine Tanne (ja, es ist wirklich eine)
damals eine gute Idee war, kann man sicher vortrefflich diskutieren, aber jetzt steht sie nunmal da. Das mit der Statik nach dem beschneiden halte ich tatsächlich für ein eventuelles Problem. Man kommt auch megaschlecht ran.

Hallo,

Die Angabe des Bundeslandes bzw. des Ortes wäre interessanter gewesen.

… ist im Zusammenhang mit „nahe am Gebäude“ nicht unbedingt der Hinweis auf „superschönes Exemplar“ und mit „Streitgegenstand“ für mich ein Grund über die Kosten einer sachgerechten Fällung nachzudenken. (Nicht nur über eine wiederkehrende „Pflege“.) Denn irgendwann wird die Beseitigung ein Thema werden …

Gruß
Jörg Zabel

Der Baum wird ja noch größer werden und damit auch die einhergehenden Probleme. Und die Kosten für Beseitigung und Schnitt auch.

Gibt es bei Euch eine Baumschutzsatzung? Sind dort Nadelbäume eingeschlossen? Ab welchem Durchmesser (auch hier: der Baum wächst weiter)?

Bufo

Noja, immerhin haben die ‚Baumschützer‘ auf diese Weise Gelegenheit, bald wieder in die Schlagzeilen zu kommen, bevor man sie vergisst: Es wäre nicht gar so verwunderlich, wenn die versetzten Platanen in Stuttgart mit ihren sehr, sehr vielen Verletzungen, die zwangsläufig beim Verpflanzen entstehen, in einigen Jahren die ersten Vorboten des Vordringens von Ceratocystis platani würden.

Noja: Wenns schee machd?

Schöne Grüße

MM

Baumschützer und Tierschützer. Daran sieht man, dass man bei undifferenzierter Betrachtung sinnvolles völlig des Sinns entleeren kann.

Auch wenn solche Bäume wirklich nicht unbedingt in den Garten gehören: ich würde mich erstmal beim zuständigen „Grünamt“ der Gemeinde, Stadt oder Landkreis schlau machen. Ob überhaupt oder unter welchen Bedingungen. Bedenken wegen Stabilität durch einseitige Entastung gehören dazu - die Ämter sind auch zur Beratung verpflichtet und machen das meist lieber, als irgendwann Stellungnahmen zu Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schreiben.