Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung. Am 18.01.2011 werde ich die Ausbildung beenden. Ich könnte übernommen werden, will es jedoch nicht, da ich zum 01.04.2011 mit dem Zivildienst anfangen werde.

Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden, damit ich Arbeitslosengeld bekomme.

Bzw. bekomme ich Arbeitslosengeld, obwohl ich nicht übernommen werden möchte?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Arbeitssuchend sollte man sich 3 Monate vor Beendigung seines Ausbildungsvertrags melden. Auch wenn noch nicht sicher ist, das man übernommen wird.

Hi!
Sofort zum Arbeitsamt, arbeitslos melden! Du kriegst für jeden Tag Geld. Kannst auch schon vorher hingehen, wenn der Tag ganz klar ist, an dem du arbeitslos sein wirst.
Natürlich erhältst du Arbeitslosengeld, du hast doch Steuern bezahlt in deiner Ausbildung!
Zivildienst, sehr anständig - Scheißbundeswehr!
Viel Erfolg weiterhin!
Gruß
Katja

Hallo,

aus diesem Link ergibt sich die jeweilige Frist:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Cont…

Ich vermute, dass eine Sperrzeit verhängt wird. Es werden aber teilweise die Krankenversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur teilweise an die Krankenkasse gezahlt.

Gruß

RHW

Hallo,
eine drohendemArbeitslosigkeit aolltet Du dem Arbeitsamt so schnell wie möglich melden, damit man dort sofort beginnen kann, einen Job für Dich zu finden. Ob Du in der von Dir beschriebenen Situation ein Anrecht auf Arbeitslosengeld hast, weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass Xu keines bekommst. Immerhin stehst Du dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht wirklich zur Verfügung.
Letztendlich stellt sich mir die Frage, warum Du das Übernahmeangebot Deines Ausbilders nicht annehmen willst. Während der Zeit des Zivildienstes hat Doch dieser freizustellen. Wenn die Zivi-Zeit dann beendet ist , fängst Du dort automatisch wieder an.

Hallo,
so viel ich weiß, sollte man sich dtrei Monate vor der Arbeitslosigkeit melden. Bei dem termin kannst du dann ansprechen, dass du bald Zivi anfängst (,sodass du nicht vermittelt werden brauchst). Geld bekämst du bestimmt, hast ja drei jahre gearbeitet, wenngleich es eine Ausbildung war.
Bin kein Jurist

Hallo,

die Arbeitslosmeldung kann frühstens 3 Monate vor dem 18.01. erfolgen und muss spätestens am 19.01. erfolgt sein.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in diesem Fall trotzdem.

Gruß

Soweit ich weiss ja, weil ja jeder einen Anspruch hat. Aber viel wird es nicht sein, hast ja bis jetzt noch nicht „viel“ gearbeitet. Aber einen Grundanspruch müsstest du bekommen. Überleg dir doch mal, ob du nicht für die Zwischenzeit noch weiterarbeitest.

Gruss

… einfach bei der Agentur für Arbeit melden !

Hallo,

Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden, damit ich
Arbeitslosengeld bekomme.

arbeitslos melden musst Du Dich drei Monate vor Beendigung der Ausbildung. Wenn Du Dich später meldest, bekommst Du eine Sperrfrist.

Bzw. bekomme ich Arbeitslosengeld, obwohl ich nicht übernommen
werden möchte?

Das liegt wohl im Ermessen der Arbeitsagentur. Dein Ausbildungsbetrieb muss eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Wenn er dort hineinschreibt, dass er Dich gerne übernommen hätte, Du dieses aber nicht möchtest, wirst Du der Arbeitsagentur das erklären müssen.

Bedenke, dass Du nur Arbeitslosengeld bekommst, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Die Arbeitsagentur kann Dir also irgendeine Stelle oder eine Maßnahme aufdrücken, auch wenn es nur ein paar Wochen sind. Wenn Du dieses ablehnst, können sie Dir die Leistung kürzen oder streichen.

Grüße
Jeanine

Du musst dich unverzüglich beim Arbeitsamt melden.

Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung. Am 18.01.2011

werde ich

die Ausbildung beenden. Ich könnte übernommen werden,

will es

jedoch nicht, da ich zum 01.04.2011 mit dem

Zivildienst

anfangen werde.

Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden, damit ich
Arbeitslosengeld bekomme.

Bzw. bekomme ich Arbeitslosengeld, obwohl ich nicht

übernommen

werden möchte?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
alles Gute

Guten Morgen.
Drei Monate vorher muß man sich melden, also spästens am 19.10.10.
Sie würde voraussichtlich ein Sperrzeit bekommen, kann bis zu 12 Wochen betragen.