Wann muss ich mich denn jetzt arbeitssuchend

… melden?

Ich habe ein bis zum 31.Juli 2013 befristetes Arbeitsverhältnis. Wann muss/kann ich denn nun die „Arbeitssuchenmeldung“ machen? Mindestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung oder frühestens drei Monate früher?

Hallo!
Arbeits suchend kann man sich jederzeit melden, arbeits los melden muß man sich drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder, wenn man in einem kürzeren Zeitraum davon erfährt, so schnell wie möglich.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Für ersteres reicht es zur Fristwahrung, wenn man dem Arbeitsamt telefonisch oder online Meldung macht und eine Terminvereinbarung in die Wege leitet,

danke! das Merkblatt hatte ich nicht gefunden auf der Homepage der Arbeitsagentur.

Hallo tanteju78,

hier nachzulesen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/Navigation/zen…

Viele Grüße
Eve*

genau lesen
Hallo,

Arbeits suchend kann man sich jederzeit melden,

richtig

arbeits los
melden muß man sich drei Monate vor Eintritt der
Arbeitslosigkeit

2x falsch

  1. man muß sich auch da arbeitsuchend melden
  2. arbeitslos meldet man sich, wenn bekannt ist, dass die Arbeitslosigkeit eingetreten ist. 3 Monate davor kann dies nicht bekannt sein. Der Sinn von § 38 SGB III ist ja, den Eintritt von Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden indem frühzeitig Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.

Gruß
Otto

1 Like

Moin,

  1. arbeitslos meldet man sich, wenn bekannt ist, dass die
    Arbeitslosigkeit eingetreten ist. 3 Monate davor kann dies
    nicht bekannt sein. Der Sinn von § 38 SGB III ist ja, den
    Eintritt von Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden indem
    frühzeitig Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.

Warum kann es 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit nicht bekannt sein, dass sie u.U. eintritt? Z.B. bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Da weist man das AA/Bundesagentur oder wie auch immer darauf hin, dass der Arbeitsvertrag am ?? endet und man arbeitslos werden wird.

Gruß Volker

Warum kann es 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit nicht bekannt
sein, dass sie u.U. eintritt? Z.B. bei einem befristeten
Arbeitsvertrag. Da weist man das AA/Bundesagentur oder wie
auch immer darauf hin, dass der Arbeitsvertrag am ?? endet und
man arbeitslos werden wird.

Gruß Volker

Eben. Ich habe meine Arbeitbescheinigung etc. in so einem Fall auch immer mit genügendem Vorlauf erhalten, so daß der Antrag frühzeitig noch vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses fertig war.

Hallo,

Warum kann es 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit nicht bekannt
sein, dass sie u.U. eintritt?

Weil man zumindest 3 Monate Zeit hat (bei Zeitverträgen meist noch länger), sich eine neue Arbeit zu suchen - sofern man dies möchte. Es gibt viele Berufstätigkeiten, bei denen man kurzfristig eingestellt wird.

Gruß
Otto