Wann muß ich Unterhalt bezahlen

Hallo, folgende Situation besteht. Ich bin geschieden, habe zwei Kinder, wobei meine 16 Jährige Tochter bei mir lebt und mein Sohn im letzten Juni zu seinem Vater gezogen ist. Mein Exmann zahlt für meine Tochter Unterhalt. Ich habe im Moment einen 400 Euro Job, möchte aber gerne Vollzeit arbeiten. Jetzt möchte mein Exmann Unterhalt für meinen Sohn. Meine Frage ist jetzt, wieviel Geld darf ich für mich und meine Tochter behalten?

Gruß Petra

Hallo,

wie alt ist der Sohn? Wenn volljährig: was macht er?

Gruß

hallo petra,

also wenn du bis 1500€ netto verdienen würdest ,würde der selstbehalt bei 950€ liegen ,alles was über die 950€ wäre müsstest du theoretisch als unterhalt leisten.

allerdings müssten dann noch deine lebensumstände berücksichtigt werden (alter der tochter ,miete usw)

notfalls kannst du beim jugendamt errechnen lassen wieviel unterhalt du leisten müsstest.

vielleicht wäre es auch eine variante (vorrausgesetzt du bekommst eine vollzeitstelle) auf gegenseitigen unterhalt zu verzichten (so das jedes elternteil sich nur (finanziell) um das kind kümmert welches dort wohnt …den eigentlich ist es blödsinn das dein ex unterhalt für die tochter zahlt und du das geld aber direkt an ihn zurück zahlen musst für den unterhalt des sohnes!

notfalls kannst du einen unterhalttitel auch beim familiengericht festsetzen lassen -dazu wird dein einkommen und deine lebensumstände geprüft und so mit der unterhalt ermittelt! lieben gruss nancy

Hallo Petra,

das ist abhängig von deinem Einkommen. Schau dir die Düsseldorfer Tabelle 2011 an, die findest du im Internet. Der Selbstbehalt wenn du Vollzeit arbeitest sind 950 Euro. Was dann übrig bleibt ist die Verteilermasse und dann spielt es auch eine Rolle, wie viel der Vater verdient und Unterhalt zahlt.

Die Jugendämter rechnen gerne, schnell und kostenlos aus wie viel man zahlen muss, ich kann das wirklich nur empfehlen.

Gruß, DC

Hallo Ingrid, mein Sohn ist 14 Jahre alt. Das ich Unterhalt zahlen muß wenn ich ein Vollzeitjob habe weiß ich. Wollte nur wissen wie das sich verhält, weil ich ja meine Tochter bei mir habe. Steigt dann der Selbsterhalt oder wie läuft das?
Gruß Petra

Hallo nancy,

das mit dem Jugendamt werd ich wohl mal machen. Natürlich ist es Quatsch sich gegenseitig Unterhalt zu überweisen, aber mit meinem Ex-Mann kann man nicht reden. Danke für den Tipp, hast mir damit sehr geholfen.

Gruß Petra

Hallo D_C,

danke für den Tipp, werde es mir beim Jugendamt ausrechnen lassen.

Gruß Petra

Hallo,
in der Regel entfällt eine Überkreuzzahlungwenn wenn beide
Elternteile unterhaltsrechtlich leistungsfähig sind.
Hier ist es nicht der Fall, da sie mit 400 Euro weit unter dem Selbstbehalt liegen.
Folglich muss der Mann für den Sohn Barunterhalt und Betreuungsunterhalt leisten und für die Tochter - entsprechend seinem Einkommen ( Düsseldorfer Tabelle - im Netz-auch Barunterhalt, da Sie nur den Betreuungsunterhalt erbringen können.
Für ihn bitter, aber ist so.

Mit Gruß

es ist leider oftmals so das man sich nach einer trennung nicht mehr versteht und die übelsten schlammschlachten geliefert werden …leider oftmals auf dem rücken der kinder …aber die beste möglichkeit wäre das du direkt beim gericht den titel errechnen lassen würdest (geht zwar auch übers jugendamt aber die gehen grundsätzlich von 100% regelunterhalt -nach altersklasse und düsseldorfer tabelle aus …und nehmen selten das vorhandene einkommen als grundlage )das gericht hingegen prüft es genau und berücksichtigt auch die lebensumstände genaustens…den antrag auf unterhaltfeststellung kannst du "formlos"stellen …dafür brauchst du keinen anwalt und die gerichtskosten werden über die prozesskostenbeihilfe abgerechnet …so das dich das nicht kostet!
alles gute für dich und die tochter lieben gruss nancy

ja du hast leider recht, die Kinder sind immer die leidtragenden. Dann werde ich wohl diese möglichkeit nutzen, um ganz sicher zu gehen. Vielen dank nochmal.
und liebe Grüße zurück, Petra.