Nebenkostenabrechnung für 2012 wird im Januar 2013 zugestellt.
Mieter kündigt nun die Wohnung zum März 2013.
Nebenkostenabrechnung für die Monate 2013 werden dann im Januar 2014 gemacht. Wie sieht es aber mit der Kaution (1 Kaltmiete) aus?
Darf der Vermieter die bis zum Abrechnung für 2013 bis Januar 2014 behalten oder muss er die schon vorher rausgeben? Für den Mieter wird es wahrscheinlich eine Nebenkostennachzahlung geben.
Vermieter möchte diese mit der Kaution verrechnen.
Hallo,
Darf der Vermieter die bis zum Abrechnung für 2013 bis Januar
2014 behalten oder muss er die schon vorher rausgeben? Für den
Mieter wird es wahrscheinlich eine Nebenkostennachzahlung
geben.
Vermieter möchte diese mit der Kaution verrechnen.
Lies dir mal
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio… durch, insbesondere der Abschnitt „Offene Nebenkosten - bzw Betriebskostenabrechnung“
Kurzfassung: er muss die Kaution gleich zurückzahlen, darf aber einen angemessenen Anteil für die Nebenkostenabrechung zurückhalten.
Grüße,
Moritz
Danke für die Antwort.
Die Kaution ist aber niedriger als die zu erwartende Nebekostennachzahlung. Darf der Vermieter nun die komplette Kaution bis zur Abrechnung im Januar 2014 behalten?
Wieso sollte er das nicht dürfen? Genau dies ist doch der Zweck der Kaution.
vnA
Die Kaution wäre erst dann und in der Höhe fällig und damit rückforderbar, wenn kein Sicherungsanspruch mehr besteht.
D. h. ohne bescheinigte Mietmängelfreiheitsbescheinigung hätte er ein Zurückbehaltungsrecht der gesamten Sicherheitsleistung bis Ablauf einer sechsmonatigen Prüffrist nach Übergabe, danach nur noch in Höhe der erwarteten BK-Abrechnung bis zum Zeitpunkt der erlaubten Abrechnungsfrist, z. B. dem 31.12.2014. Für bis dahin erwartbare Preiserhöhungen darf er einen Sicherheitszuschlag einrechnen.
G imager761